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Alle von Israel vor den Oslo-Vereinbarungen gebauten Siedlungen sind legitim

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von Malcolm Lowe / 16. September 2016 / Englischer Originaltext: Israeli Settlements, the Violet Line and the Cheshire Cat / Übersetzung: H. Eiteneier

Alle von Israel vor den Oslo-Vereinbarungen gebauten Siedlungen sind legitim, einschließlich der neuen israelischen Wohngebiete, die in den ausgeweiteten Grenzen Jerusalems geschaffen wurden.
Solange die in diesen Vereinbarungen ins Auge gefasste „Interimsperiod“ in Kraft bleibt, ist es Israel gestattet innerhalb der ursprünglich definierten Vor-Oslo-Grenzen der Siedlungen zu bauen, aber es darf ihren Vor-Oslo-Status nicht verändern. Die Palästinenser müssen als Ausgangsposition in den Endstatusverhandlungen nicht auf die Forderung des kompletten israelischen Rückzugs auf die Waffenstillstandslinien von 1949 verzichten, aber gleichermaßen kann Israel die Forderung auf Erhalt nicht nur der Siedlungen beibehalten, sondern auch auf jeden anderen Teil des Mandats Palästina von 1947.

Die Vierte Genfer Konvention beinhaltet einen Teil I, der für Kriege sowohl innerhalb einer Macht als auch zwischen Mächten gilt. Ansonsten gilt die Konvention in erster Linie nur für Kriege zwischen Mächten. Der Konflikt zwischen den Israelis und den Palästinensern begann als Bürgerkrieg im britischen Mandat Palästina und setzte sich bis in die späten 1980-er Jahre fort. Bis dahin galt für den Konflikt folglich Teil I der Konvention, einschließlich israelischer Siedlungen jenseits der Grünen Linie; aber Teil III – der vermeintlich die Existenz solcher Siedlungen verbietet – galt noch nicht. Teil III wurde, wenn überhaupt, erst für Ereignisse relevant, die nach den Oslo-Vereinbarungen der 1990-er Jahre zu datieren sind.

Wenn es etwas gibt, das gute Freunde Israels verwirrt, dann die Frage der Siedlungen jenseits der „Grünen Linie“ (ein irreführender Begriff, wie wir sehen werden). In einem vertrauten Phänomen kommt ein Politiker aus dem Ausland in Jerusalem an und hält eine Rede, die echte Bewunderung für den Staat Israel und seine Leistungen offenbart, fährt dann aber mit einem gleichermaßen echten, gequälten Aufschrei wegen seiner Siedlungspolitik fort. Warum? Weil die Siedlungen angeblich „nach dem internationalen Recht illegal sind“.

Diese Freunde, werden wir sehen, begehen einen weit verbreiteten Grundfehler. Denn im endlosen Gerede von einer „Zweistaatenlösung“ wird der Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern so betrachtet, als wäre es immer ein Krieg zwischen zwei Staaten gewesen. Fakt ist aber, dass er als Bürgerkrieg im Britischen Mandat Palästina begann und als solcher mindestens bis in die späten 1980-er Jahre weiter ging. Bis dahin gab es fast alle heute bestehenden Siedlungen bereits. Folglich sind die anzuwendenden Bestimmungen des internationalen Rechts die, die für Bürgerkriege gelten, nicht für Kriege zwischen Staaten.

Vorrunde
Lassen Sie uns zunächst einige Frage behandeln, deren Antwort relativ einfach ist. Erstens ist die israelische Besatzung von im Sechstagekrieg 1967 gewonnenen Landes nicht per se illegal, denn sie war das Ergebnis einer Aggression der betreffenden Nachbarstaaten. Die Feindseligkeiten mit Ägypten begannen, als das Land am Nil den israelischen Hafen Eilat blockierte, ein Akt der Aggression, dem Ägyptens Forderung nach der Entfernung der UNO-Friedensschützer von der Grenze zwischen den beiden Staaten folgte (offensichtlich in Vorbereitung weiterer aggressiver Handlungen). Die Feindseligkeiten mit Jordanien begann mit dem jordanischen Artilleriebeschuss des israelischen Teils Jerusalems. Was Syrien angeht, hatte dieses schon seit Jahren mit Übergriffen auf israelisches Territorium und dem Artilleriebeschuss israelischer Dörfer von den Golanhöhen aus ständige Aggression betrieben. Darüber hinaus betonte ein 2012 erstellter Expertenbericht, dass das Humanitäre Völkerrecht „der Zeitspanne einer Besatzung keine Grenzen setzte“ (s. Seite 72); vielmehr werde die „Besatzungsmacht“, je länger die Besatzung dauert, verpflichtet zum Vorteil der Einwohner die Infrastruktur usw. zu verbessern.

Zweitens ist der Verkauf von in diesen israelischen Siedlungen hergestellten Waren auf den meisten Märkten der Welt nicht illegal. In der Europäischen Union (EU) zum Beispiel ist er unter zwei Bedingungen legal. Eine davon ist verpflichtend: Diese Waren genießen die Reduzierung der Zollgebühren nicht, die für die Freihandelsabkommen zwischen Israel und der EU gelten, denn diese Vereinbarungen gelten ausdrücklich für das Gebiet Israels vor 1967. Die andere Bedingung ist optional: Die EU-Kommission gab im November 2015 Richtlinien dazu aus, wie solche Produkte zu kennzeichnen sind. Nach Aufregung erlaubte die Kommission, dass europäische Regierungen selbst entscheiden können, ob und wie sie die Richtlinien umsetzen, während betont wurde, dass solche Etikettierung kein Boykott ist und dass die EU gegen jegliche Boykotte Israels ist (s. hier für eine umfassende Diskussion des Themas, ebenfalls bezüglich anderer umstrittener Gebiete).

Manche haben der EU Antisemitismus vorgeworfen, weil sie Richtlinien zu Israel ausgab, während sie andere umstrittene Gebiete der Welt anders behandelte. Aber man sollte vorsichtig sein, was die Ausgabe von pauschalen Antisemitismus-Vorwürfen angeht. Zwar mögen einige EU-Beamte von Antipathie gegen Juden angetrieben sein, aber verschiedene europäische Führungspolitiker haben nicht nur verneint, dass die Etikettierung das Gleiche wie ein Boykott sei, sie scheuen zudem keine Mühe, um Boykotte gegen Israel zu bekämpfen – auch über Gesetze, die die Boykotteure bestrafen. Diese Führungskräfte des Antisemitismus zu beschuldigen ist ebenso unfair wie unklug.

Uns bleibt also nur die Frage, ob der Bau der israelischen Siedlungen an sich illegal ist. Auch hier ist eine weitere Vereinfachung möglich. Da die Golanhöhen vor 1967 Teil des souveränen syrischen Territoriums waren, gibt es ein stärkeres Argument dafür, dass israelische Siedlungen dort illegal sind (außer dort, wo Syrien sich über die Grenzen zwischen den früheren Mandaten Frankreichs und Großbritanniens hinaus ausdehnte). Doch dieses Thema ist kaum aktuell, bedenkt man den aktuellen Krieg in Syrien und die Tatsache, dass fast alle Beteiligten (die Kurden dürften die Ausnahme sein) fanatisch gegen die Existenz Israels an sich sind. Was Freunde Israels wie auch andere, die Israels Existenz zumindest tolerieren, schmerzt, ist Territorium, das zwischen Israelis und Palästinensern umstritten ist. Wir werden nur dies berücksichtigen.

Eine weitere Vorbemerkung: Es gibt fundamentale Unterschiede zwischen nationalem Recht und internationalem Recht (Völkerrecht). Nationales Recht setzt auf Gesetzgebung, die es erlassen oder modifizieren kann, sowie auf Justizsysteme, die es durchsetzen. Dem internationalen Recht fehlt beides. In der Zeit des antiken Griechenland und Roms wurde der Mangel durch ein weit verbreitetes Konzept geschaffen, dass gewisses Handeln – so die Verletzung von Botschaftern und Boten – den Göttern zuwider war (es bringt Epidemien oder Hungersnöte oder was auch immer). Das heißt, die Götter definierten das internationale Recht nicht nur, sie setzten es auch durch. Homers Ilias beginnt mit einem solchen Fall.

Heute werden solche theologischen Konzepte – die die Menschen der Antike einschüchterten und ihnen einen Grad an Moral auferlegten – als wunderlich und veraltet betrachtet. Als Ergebnis ist das internationale Recht fußt es zum Teil auf uralten Bräuche angewiesen, die überlebt haben (selbst nach dem Verschwinden ihrer ursprünglichen Rechtfertigungen) und zum Teil auf einzelnen Verträgen zwischen Staaten. Es verbleiben aber Lücken; sie zu füllen ist das Spielzeug derer, die sich als Anwälte für internationales Recht niedergelassen haben und nur untereinander diskutieren.

Internationaler Konsens und internationales Recht
Anfang diesen Jahres hielt ein europäischer Professor auf Besuch in Jerusalem einen Vortrag, um uns zu erzählen, „was das Völkerrecht zu“ Israels Konflikt mit den Palästinensern „zu sagen hat“. Er nannte dies „den Nahost-Konflikt“, als ob das internationale Recht wenig über die weit blutigeren Konflikte zu sagen hätte, die derzeit den Rest der Region verschlingt.

Seine Darstellung bestand weitgehend aus der Rezitation einer Liste an Resolutionen verschiedener UNO-Gremien, die israelische Siedlungsaktivitäten missbilligen. Weit interessanter waren seine Antworten auf einige der Fragen.

Eine Frage stellte fest, dass Resolutionen der UNO-Vollversammlung nicht bindend sind und dass selbst Resolutionen des Sicherheitsrats, sollen sie durchsetzbar sein, einem Veto eines der ständigen Mitglieder entgehen und unter Kapitel VII der UN-Charta verabschiedet werden müssen. Damit dürften die von ihm zitierten Resolutionen als Ausdruck eines internationalen Konsenses betrachtet werden, aber wann und wie wird ein internationaler Konsens internationales Recht? „Dies“, sagte der Professor, „ist die wichtigste Frage des Völkerrechts!“ Seine Antwort war etwas in der Richtung, dass – seiner Meinung nach – wenn ausreichend internationale Spieler wiederholt dasselbe sagen, es als Völkerrecht betrachtet werden könne.

Die Antwort ist problematisch. Man betrachte die UNESCO: Sie hat ein professionelles Sekretariat, das versucht solide wissenschaftliche Arbeit zu leisten, aber ihr Entscheidungsgremium ist ein Internationaler Rat, für den jedes Mitgliedsland einen Repräsentanten stellt. In den Entscheidungen des Internationalen Rats übertrumpfen politische Interessen wissenschaftliche Meinung. Vor kurzem verabschiedete der Internationale Rat eine arabisch unterstützte Resolution, die Israels Aktivitäten in und um „die Al-Aqsa-Moschee/Al-Haram al-Scharif“ verurteilte. Die Resolution verfehlte es nicht nur zu erwähnen, dass dies der Tempelberg ist, sie beschuldigte Israel zudem „gefälschte jüdische Gräber an anderen Stellen auf muslimischen Friedhöfen zu platzieren“ und „der fortgesetzten Umwandlung vieler islamischer und byzantinischer Hinterlassenschaften in sogenannte jüdische rituelle Bäder oder in jüdische Gebetsorte“.

Natürlich gibt es solche uralten Gräber, rituelle Bäder und jüdische religiöse Orte; sie sind keine Fälschungen. Etwas anderes zu behaupten bedeutet der Übelkeit erregenden, von der palästinensischen Autonomiebehörde (PA) in den letzten Jahren propagierten Lüge beizupflichten: dass es nie jüdische Tempel auf dem Tempelberg gab und dass die Juden eine mittelalterliche europäische Erfindung sind, die keine uralte Verbindung zum Land Israel hat. Zu den Gunsten der Generalsekretärin der UNESCO muss gesagt werden, dass sie ihrem Entsetzen über diese Verletzung aller professionellen Normen Ausdruck gab. Die automatische propalästinensische Mehrheit in UNO-Gremien kann jedoch sicherstellen, dass die Lüge in einer Resolution nach der anderen wiederholt werden wird. Gemäß dem Kriterium des Professors werden die Große Lüge und alle damit verbundenen kleineren Lügen irgendwann fest im internationalen Recht verwurzelt sein; in Missachtung dieser Lügen zu handeln wird ein Bruch des internationalen Rechts sein.

Eine zweite Frage stellte heraus, dass die berühmteste Resolution der UNO-Vollversammlung (vom 29. November 1947) den Plan zur Teilung des Mandats Palästina in einen mehrheitlich jüdischen Staat und einen mehrheitlich arabischen Staat genehmigte. Doch das vorgeschlagene Territorium war kleiner als der Staat Israel, der 1949 aus dem Unabhängigkeitskrieg hervorging. Insbesondere das nordwestliche Israel – von Haifa bis zur Grenze zum Libanon – wurde dem arabischen Staat zugewiesen. Warum also sollte das internationale Recht diesen Gebietstransfer von der arabischen zur jüdischen Kontrolle anerkennen?

Die Antwort des Professors lautete, dass das internationale Recht sich zwischen 1949 und 1967 veränderte. 1949 war es noch erlaubt, dass ein Staat Territorium über Krieg gewinnt, aber bis 1967 war es verboten, selbst als Folge eines Verteidigungskriegs.

Diese Antwort erstaunt. Während des Zweiten Weltkriegs beging die Sowjetunion einen gewaltigen Landraub an Staaten in ihrem Westen: Karelien von Finnland, die drei baltischen Republiken, die Hälfte des Vorkriegspolens, Transkarpatien von der Tschechoslowakei und Moldawien (Bessarabien und die Nordbukowina) von Rumänien. Dieser massive Diebstahl bleibt im internationalen Recht gültig (nur der Zerfall der Sowjetunion befreite einige der untertanen Völker). Aber der Bau eines Dutzend israelischer Häuser in Samaria ist ein schwerer „Bruch des Völkerrechts“.

Wann genau fand dieser Wandel statt? Der Professor schlug „das Ende der Kolonialzeit“ vor, aber vielleicht kann man da präziser sein. Die Ukraine und Weißrussland (Belarus) waren, obwohl Teil der Sowjetunion, Gründungsmitglieder der UNO mit Sitz in ihrer Vollversammlung; formell waren sie gemäß dem Völkerrecht unabhängige Staaten. Als der Oberste Sowjet 1954 den Transfer der Krim von Russland an die Ukraine verfügte, ohne Rücksicht auf die Gefühle der Einwohner, konnte das Völkerrecht das tolerieren. Aber als Russland sie sich 2014 zurückholte, nach einer Volksabstimmung, bei der 94% der Einwohner dem Schritt zustimmten, war das ein Bruch des Völkerrechts.

Also fand der Wandel im Völkerrecht zwischen 1954 und 1967 statt. Denken Sie daran, dass Israel die Halbinsel Sinai zweimal eroberte: 1956 und 1967. Das erste Mal hätte es damit durchkommen können sie zu annektieren; beim zweiten Mal war es zu spät. So scheint es zumindest.

Am Ende seines Vortrags wurde der Professor recht wütend, nicht ausdrücklich auf Israel. Überall in der Welt, beschwerte er sich, fänden unter Missachtung des internationalen Rechts „schleichende Annektierungen“ statt. Als Experte auf diesem Gebiet fühlte er Wut und Hilflosigkeit.

In Oliver Twist protestiert Mr. Bumble: „Wenn das Recht das vorschlägt, dann ist das Recht ein Esel … und das Schlimmste, das ich dem Gesetz wünsche, besteht darin, dass sein Auge von Erfahrung geöffnet wird…“ (Das war die lebenslange Überzeugung von Dickens selbst, wie andere Romane bezeugen.) Offenbar wird das Völkerrecht in der Erfahrung all dieser schleichenden Annektiere als „ein Esel“ wahrgenommen.

Kehren wir zu Grünen Linie zurück. Wir können den Fehler genau bestimmen, den der Professor machte und mit ihm seine ihm zustimmenden Kollegen. Die Krux besteht in der Interpretation der Vierten Genfer Konvention von 1949, die inter alia sagt: „Die Besatzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“ Diese Erklärung erfolgt in Artikel 49 des Abschnitts III des Teils III der Konvention.

Der Professor räumte ein, dass einige Anwälte für Völkerrecht, nicht nur Israelis, der Anwendung der Konvention auf Gebiete jenseits der Grünen Linie aus verschiedenen Gründen widersprechen: weil Artikel 49 mit dem Gedanken an die Judendeportationen der Nazis formuliert wurde, weil diese Gebiete 1967 keinem Staat gehörten und weil die Juden, die sich daraufhin entschieden dort zu leben, dies aus freien Stücken taten und nicht weil sie von israelischen Regierungen „deportiert“ oder „transferiert“ wurden, auch wenn es diese Regierungen waren, die diese Siedlungen planten und genehmigten. Völlig richtig machte der Professor geltend, dass seine eigene Sicht vom in den vielen von ihm zitierten Resolutionen zum Ausdruck gebrachten Konsens unterstützt wird – auch bei Zusammentreffen der Signatarstaaten der Konvention selbst (zuletzt im Dezember 2014).

Wir möchten eine Lösung für diesen Disput vorschlagen, einen Vorschlag, der anscheinend bisher nie aufgebracht wurde. Insbesondere kommt er im Edmond Levy-Bericht von 2012 nicht vor, von dem einige Argumente und Schlussfolgerungen in zwei englischen Übersetzungen zur Verfügung stehen.

Die Vierte Genfer Konvention beinhaltet einen Teil I, der für Kriege sowohl innerhalb einer Macht als auch zwischen Mächten gilt. Ansonsten gilt die Konvention in erster Linie nur für Kriege zwischen Mächten. Der Konflikt zwischen den Israelis und den Palästinensern begann als Bürgerkrieg im britischen Mandat Palästina und setzte sich bis in die späten 1980-er Jahre fort. Bis dahin galt für den Konflikt folglich Teil I der Konvention, einschließlich israelischer Siedlungen jenseits der Grünen Linie; aber Teil III – der vermeintlich die Existenz solcher Siedlungen verbietet – galt noch nicht. Teil III wurde, wenn überhaupt, erst für Ereignisse relevant, die nach den Oslo-Vereinbarungen der 1990-er Jahre zu datieren sind.

Um genauer zu sein: Der relevante Teil in Teil I ist Artikel 3: „Im Falle eines bewaffneten Konflikts, der keinen internationalen Charakter aufweist und der auf dem Gebiet einer der Hohen Vertragsparteien entsteht,…“ (Es folgen einige elementare Prinzipien zum Umgang mit Gefangenen und Verwundeten, aber nichts über Siedlungen.) Dieser Artikel fährt fort: „Die am Konflikt beteiligten Parteien werden sich anderseits bemühen, durch besondere Vereinbarungen auch die andern Bestimmungen des vorliegenden Abkommens ganz oder teilweise in Kraft zu setzen.“ Doch die Möglichkeit solcher „besonderen Vereinbarungen“ wurde von den arabischen Staaten nach dem Sechstagekrieg mit ihrem Beschluss von Khartum (1. September 1967) ausgeschlossen. Der Beschluss bekräftigte „die Hauptprinzipien, an denen die arabischen Staaten festhalten, nämlich kein Frieden mit Israel, keine Anerkennung Israels, keine Verhandlungen mit Israel und sie bestanden auf dem Recht des palästinensischen Volks innerhalb ihres eigenen Landes zu leben“ (d.h. ihr „Recht“ auf das gesamte Mandatsgebiet Palästina).

Insbesondere wurde ein gegenseitiges Abkommen, keine Siedlungen zu gründen, dadurch ausgeschlossen, dass die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) darauf bestand, ihr Auftrag sei es den Staat Israel zu vernichten, die meisten seiner jüdischen Bevölkerung zu vertreiben und sie durch Araber zu ersetzen. Artikel 24 der ursprünglichen PLO-Nationalcharta von 1964 schloss allerdings die Westbank und den Gazastreifen von diesem Auftrag aus, um Jordanien oder Ägypten nicht zu verärgern; dieser Artikel wurde in der revidierten Fassung von 1968 weggelassen. Letztere stellte weiter klar (Artikel 6): „Die Juden, die bis zum Beginn der zionistischen Invasion regulär in Palästina wohnten, werden als Palästinenser angesehen.“ Das heißt, dass fast die gesamte jüdische Bevölkerung Israels – da sie diesem Kriterium nicht entspricht – vertrieben werden soll. Das beweist zur Genüge, dass für die PLO ihr Krieg gegen die Juden – auch nach dem Sechstagekrieg – weiterhin ein Bürgerkrieg um die Kontrolle des gesamten Mandatsgebiets Palästina blieb.

Das war die geschlossene arabische Haltung bis der Palästinensische Nationalrat (PNC) 1988 beschloss Verhandlungen mit Israel ins Auge zu fassen. Yassir Arafat gab in seiner Rede vor der UNO-Vollversammlung im Dezember des Jahres zu, dass der PNC davor auf dem „Traum“ eines einzigen Staats im ehemaligen Mandatsgebiet Palästina bestanden hatte, behauptete aber, der PNC habe sich entschieden sich der „Realität“ anzupassen, indem er einen Palästinenserstaat in genau den Gebieten ausrief, die von 1949 bis 1967 von Jordanien und Ägypten besetzt waren.

Diese Proklamation schuf natürlich keinen Staat Palästina. Ernsthafte Verhandlungen zu einer Zweistaatenlösung begannen erst 1991 mit der Konferenz von Madrid. Inzwischen machte Arafat sich bei den arabischen Staaten durch seine Unterstützung der Inbesitznahme Kuwaits durch den Irak 1990 zur verhassten Person; er war in die südlibysche Wüste ins Exil geschickt worden, weil ihn niemand sonst irgendwo haben wollte. Der PLO war auch nicht gestattet worden eine Delegation nach Madrid zu schicken. Stattdessen gab es eine gemeinsame jordanisch-palästinensische Delegation, deren palästinensische Mitglieder Einwohner der Westbank und des Gazastreifens waren. Erst durch die sogenannten Oslo-Vereinbarungen von 1993 und 1995 begann sich der Konflikt weg vom Bürgerkrieg hin auf einen Konflikt zwischen Staaten zu bewegen.

Bis 1995 waren allerdings praktisch alle der derzeit existierenden israelischen Siedlungen in der Westbank an Ort und Stelle. Sie sind das Ergebnis einer Zeit des Bürgerkriegs und sollten als solche bewertet werden.

In der Tat denken und handeln viele Israelis und Palästinenser selbst heut noch, als seien sie in einen Bürgerkrieg im Gebiet des Mandats Palästina verwickelte Parteien. Beide führen die Diskussion der Vor- und Nachteile einer Einstaatenlösung und einer Zweistaatenlösung fort, trotz des internationalen Konsenses, der die zweite favorisiert. Sie haben ihn immer als einen Disput um ein einziges Land betrachtet, auf das beide Gruppen einen totalen Anspruch habe. Selbst viele in der israelischen Linken, die sich beharrlich für palästinensische Unabhängigkeit einsetzten, geben zu, dass sie das historische Kernland Judäa und Samaria schweren Herzens um des Friedens willen aufgeben.

Besonders die Palästinenser wollen die Sachlage so wiederherstellen, wie sie vor 1947 bestand. Obwohl einige Palästinenserfraktionen Bereitschaft für einen Friedensvertrag auf Grundlage der Grünen Linie gezeigt haben, stimmen alle Parteien darin überein, dass der Konflikt nicht enden wird, bis in Israel eine arabische Mehrheit geschaffen worden ist, indem man das Land mit den Flüchtlingen von 1948 und ihren Millionen Nachkommen überflutet hat. Die Wiedervereinigung mit dem Gazastreifen und der Westbank würde folgen. Ähnlich haben Meinungsumfragen bezeugt, dass die weit überwiegende Mehrheit der palästinensischen Bevölkerung die „Zweistaatenlösung“ nur als Schritt hin auf einen einheitlichen Staat auf dem Gebiet des britischen Mandats als akzeptierbar betrachtet.

Was Arafat selbst angeht, gab er trotz seiner Reden auf Englisch seit 1988 nie den Kampf zur Eliminierung des Staates Israel auf. Anfang 1996 tauchten Einzelheiten einer Rede auf, die er am 30. Januar vor einem geschlossenen Publikum arabischer Botschafter in Stockholm hielt. Darin erklärte er, dass die 1993 und 1995 unterzeichneten Oslo-Vereinbarungen eine List waren, um der PLO eine Basis in Palästina zu geben, von der aus sie das Leben der Juden derart elend machen kann, dass sie alle nur noch weg wollen. Diese Strategie setzte er – vergeblich – mit der Zweiten Intifada von 2000 bis 2005 um, nachdem er israelisch-amerikanische Angebote zur Gründung eines Palästinenserstaats ablehnte, die alle palästinensischen Forderungen mit Ausnahme des „Rückkehrrechts“ für palästinensische Flüchtlinge erfüllte.


Im Bild: der israelische Premierminister Yitzhak Rabin, US-Präsident Bill Clinton und der PLO-Vorsitzende Yassir Arafat bei der Unterzeichnungszeremonie der Oslo-Vereinbarungen am 13. September 1993. Arafat gab den Kampf zur Vernichtung des Staates Israel nie auf. 1996 erklärte Arafat öffentlich: „Wir Palästinenser werden alles übernehmen… Sie verstehen, dass wir planen den Staat Israel zu eliminieren und einen reinen Palästinenserstaat zu gründen. … Ich habe keine Verwendung für Juden; sie sind und bleiben Juden.“

Als die Israelischen Verteidigungskräfte (IDF) 2002 bis 2004 Arafats Hauptquartier in Ramallah besetzten, fanden sie von Arafat unterzeichnete Dokumente, mit denen er Geld für Selbstmord-Bombengürtel genehmigte. Arafat war sich bewusst, was er unterschrieb, da er persönlich die angefragten Summen durchstrich und durch geringere ersetzte. So viel im Geheimen; seine öffentlichen Reden auf Arabisch beinhalteten ein Liedchen, das von „einer Million Märtyrern“ sang, „die auf Jerusalem marschieren“. Das machte seine Verpflichtungen in den Oslo-Vereinbarungen Terror und Hetze einzustellen bedeutungslos.

Arafats Nachfolger Mahmud Abbas missbilligte klar Arafats Terrorismus während der Zweiten Intifada – nicht weil er unmoralisch, sondern weil er kontraproduktiv war. Die Hetze geht bis heute weiter: Palestinian Media Watch hat ein gewaltiges Archiv an Beispielen aus den palästinensischen Medien, dem Bildungssystem und öffentlichen Feiern zusammengestellt, einschließlich solcher von ranghohen PLO- und Fatah Persönlichkeiten, die Abbas selbst nahestehen.

Die Violette Linie
Ursprünglich gab es zwei französische Mandate – im Libanon und in Syrien – sowie zwei britische Mandate – im Irak und in Palästina. Alle vier haben sich in Schauplätze ungelöster Bürgerkriege verwandelt. Palästina war der erste und der am wenigsten blutigste. (Selbst im Libanon wird geschätzt, dass der Bürgerkrieg mehr Opfer gefordert hat und ungelöst bleibt, solange die Hisbollah einen schwer bewaffneten Staat im Staate bildet.)

Vermutlich kann jeder dieser Bürgerkriege – wenn überhaupt – nur mit Mehrstaaten-Lösungen gelöst werden. Der internationale Konsens behandelt solche Lösungen mit der Halsstarrigkeit eines „Esels“ als unzulässig – außer im Fall des Mandats Palästina. Nur hier betrachtet der Konsens die Teilung als obligatorisch. Der Konsens betrachtet auch die mit der Waffenstillstandsvereinbarung zwischen Israel und Jordanien 1949 gezogene „Grüne Linie“ als die angebrachte Grenze zwischen den Staaten Israel und Palästina, deren etwaige Änderungen Vereinbarungen zwischen beiden Seiten unterliegen sollen.

Der Fehler dieses Konsenses besteht darin, dass er einen Bürgerkrieg als zwischenstaatlichen Krieg behandelt und eine unausgegorene Lösung vorschlägt, die keiner dieser beiden Arten von Krieg gerecht wird. Kein Wunder, dass die Jahrzehnte dauernden Versuche einer solche Fehlvorstellung ständig in Fehlschlägen enden. Dass es sich um eine Fehlvorstellung handelt, kann mit einem kurzen Überblick über die gesamte Geschichte gezeigt werden. Es wird genügen sich an Grundzüge der Geschichte zu erinnern: Das Ziel besteht einfach darin zu zeigen, dass die Geschichte sich am besten als Bürgerkrieg zwischen den Einwohnern eines einheitlichen Territoriums gelesen wird.

Das britische Mandat Palästina wurde 1922 vom Völkerbund vereinbart; es folgte der Gründung des Bundes (im Januar 1920) und der Konferenz von San Remo (im April 1920). Sein ausdrücklicher Zweck beinhaltete die Verwirklichung der Balfour-Erklärung (vom 2. November 1917):

„Die Regierung Seiner Majestät betrachtet mit Wohlwollen die Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina und wird ihr Bestes tun, die Erreichung dieses Zieles zu erleichtern, wobei, wohlverstanden, nichts geschehen soll, was die bürgerlichen und religiösen Rechte der bestehenden nicht-jüdischen Gemeinschaften in Palästina oder die Rechte und den politischen Status der Juden in anderen Ländern in Frage stellen könnte.“

Der Mandatsmacht wurde allerdings ins Ermessen gestellt Transjordanien von den Bestimmungen der jüdischen nationalen Heimstätte auszunehmen. Großbritannien machte das bereits 1923 und ernannte seinen Verbündeten, den Emir Abdallah, dort zum Herrscher. Als Transjordanien 1946 volle Unabhängigkeit gegeben wurde, war Abdallah sein König.

Zu Beginn des Mandats betrug die Bevölkerungszahl westlich des Jordan weniger als eine Million. Weniger als 15% waren Juden, aber ihre Anzahl wuchs schnell, als das Projekt zur Schaffung einer jüdischen nationalen Heimstätte in Gang kam. Die ursprüngliche Annahme war, dass die Gegend – wie Transjordanien – unter britischer Anleitung unabhängig werden würde. Die arabische Führung – sowohl die religiöse als auch die intellektuelle – stellte sich jedoch nicht nur gegen das Projekt, sondern auch gegen das Mandat an sich; sie forderte die sofortige Unabhängigkeit und lehnte es ab sich in provisorische Regierungen einzubringen.

Bereits 1920 begannen von der arabischen Führung inspirierte Unruhen. Besonders entsetzlich war das Massaker von Arabern an Juden in Hebron im Jahr 1929. Die Große Arabische Revolte (1936 bis 1939) begann mit Angriffen von Arabern auf Juden, wurde aber für den Husseini-Clan die Gelegenheit einen Großteil des rivalisierenden Naschaschibi-Clans zu töten oder zu vertreiben.

Das war richtungweisend für spätere Kriegsausbrüche, die bis zur heutigen Konfrontation zwischen Fatah und Hamas andauern: Sie fingen mit Bürgerkrieg von Arabern gegen Juden an und gingen über in Bürgerkrieg unter den Arabern selbst. Gleichzeitig hegten alle Parteien die Ambitionen über das gesamte Land zu herrschen. Es gab zudem viele Fälle enger persönlicher Beziehungen zwischen Juden und Arabern, zumindest bis zum Ausbruch der Unruhen. Während des Massakers von Hebron wurden zum Beispiel viele Juden von arabischen Freunden versteckt, auch wenn sie in anderen Fällen mit vermeintlichen Freunden an einem Tag noch Tee tranken und am nächsten von ihnen getötet wurden. Auch das ist typisch für Bürgerkriege, wie im ehemaligen Jugoslawien.

Die Briten versuchten zwei Ansätze zur Beendigung der Großen Arabischen Revolte. Der erste bestand darin die Peel-Kommission zu ernennen (1937), die die Teilung des Gebiets in einen jüdischen Staat in Galiläa und einem Streifen entlang der Küste bis Tel Aviv und einen arabischen Staat, der mit Transjordanien verbunden sein sollte, empfahl. Es sollte aber auch enge Beziehungen zwischen den beiden Staaten geben: Da die Steuerzahler vorwiegend Juden waren, sollte der jüdische Staat jährliche Zuschüsse an den arabischen zahlen. Die jüdische Führung unter David Ben Gurion akzeptierte das Teilungsprinzip, wenn auch in der Hoffnung mehr zu bekommen; die arabische Führung lehnte es rundheraus ab.

Der zweite Ansatz bestand darin die Revolte mit jüdischer Hilfe niederzuschlagen, dann aber ein Weißbuch zu veröffentlichen (Mai 1939), das praktisch die jüdische nationale Heimstatt widerrief (während vorgegeben wurde sie erreichen zu wollen). Nur 75.000 neue jüdische Immigranten sollten in den nächsten fünf Jahren zugelassen werden, danach sollte weitere jüdische Immigration von arabischer Zustimmung abhängig gemacht (sprich: abgelehnt) werden. Palästina sollte nach zehn Jahren unabhängig werden. Das Weißbuch wurde von der arabischen Führung unter Amin al-Husseini akzeptiert. Die Juden lehnten es natürlich ab. Als einige Monate später der Zweite Weltkrieg ausbrach, erklärte Ben-Gurion bekanntlich: „Wir werden das Weißbuch bekämpfen, als wäre kein Krieg und wir werden den Krieg führen, als gäbe es kein Weißbuch.“

Eine Minderheit der Juden ging weiter: Sie planten einen bewaffneten Aufstand gegen die Briten. Das begann in den letzten Monaten des Zweiten Weltkriegs und ging weiter, bis die britische Regierung – Anfang 1947 – ihre Absicht ankündigte Palästina im nächsten Jahr zu verlassen. Von der UNO-Vollversammlung wurde am 29. November ein neuer Teilungsplan genehmigt und die Briten kündigten an, dass der folgende 14. Mai der letzten Tag ihrer Verwaltung sein würde.

Nach dem Plan der UNO wurden der Nordosten, die westliche Mitte und der Südosten des Mandatsgebiets dem jüdischen Staat zugewiesen; der Nordwesten, die östliche Mitte und der Südwesten (plus Jaffa als Enklave) dem arabischen Staat. Jerusalem und Bethlehem sollten anfänglich unter einem „internationalen Sondersystem“ verbleiben. Offenkundig setzte eine solche Teilung in Gebiete voraus, dass die beiden Staaten eng kooperieren müssen, um lebensfähig zu sein, ebenso dass das gesamte Land in vieler Hinsicht ein einzige Einheit bleiben würde.

Die jüdische Führung stimmte dem wieder vorsichtig zu, hatte aber Vorbehalten, besonders was die Sicherheit der Juden in Jerusalem betraf. Die arabische Führung lehnte ihn sofort ab, was den Plan unausführbar machte; arabische „Irreguläre“ begannen rasch überall Juden anzugreifen. Die verbleibenden Monate der britischen Verwaltung bildeten die erste Phase des Bürgerkriegs, als die Araber zahlreiche Anfangserfolge hatten; aber die Juden schlugen schließlich zurück und sicherten – jedenfalls im Norden und in der Mitte – was ihnen versprochen wurde, außerdem einen Korridor, der die mittlere Küste mit jüdischen Vierteln in Jerusalem verband. Am 14. Mai riefen sie den Staat Israel in diesen Bereichen aus.

Die zweite Phase begann am nächsten Tag mit dem Einfall der Armeen der Nachbarstaaten und Kontingenten weiterer arabischer Staaten. Einmal mehr hatten die Araber Anfangserfolge. Aber bald mobilisierten die Juden größere Kräfte, bewaffneten sie massiv mit eingeführten Waffen und gewannen über die ursprüngliche Zuteilung hinaus Land hinzu. Darüber hinaus hatten die Araber kein gemeinsames Ziel. König Abdallah wollte so viel Land wie möglich für sein Königreich annektieren, während die anderen Araber zum Ziel hatten das gesamte Mandat Palästina zu einem einzigen arabischen Staat zu machen. So kam es, dass zwar sowohl die jordanischen als auch die ägyptischen Streitkräfte den Kibbutz Ramat Rachel am südlichen Rand von Jerusalem erreichten, ihre Unfähigkeit zu Kooperation doch den Israelischen Verteidigungskräften half den Kibbutz zu halten. Als sich der Krieg Anfang 1949 seinem Ende zuneigte, wurde Ben-Gurion benachrichtigt, dass die Israelischen Verteidigungskräfte inzwischen stark genug waren die jordanische Arabische Legion zurück über den Jordan zu treiben, aber er zog es vor die ägyptische Armee aus fast dem gesamten Süden zu verjagen.

Der Krieg endete mit der Unterzeichnung von vier Waffenstillstandsabkommen zwischen Israel und seinen arabischen Nachbarn. Im Fall von Jordanien wurden auf der Landkarte eine violette und eine grüne Linie gezogen. Die Repräsentanten Israels (Yigal Yadin und Walter Eytan) unterschrieben auf der Landkarte, um zu bestätigen, dass die violette ihren militärischen Frontverlauf zeigte; Oberstleutnant Coaker von der Arabischen Legion unterschrieb um zu bestätigen, dass die grüne den jordanischen Frontverlauf zeigte. Ein Teil der Landkarte kann hier studiert werden und die ganze Karte wird in diesem Video ausgebreitet. An Orten, wo die Lücke zwischen den beiden Linien besonders breit ist, wie im Südosten Jerusalems, sind sie auf Google Maps als zwei deutliche gepunktete Linien zu sehen.

Die Gewohnheit beide Linien zusammen als „die Grüne Linie“ zu bezeichnen mag praktisch sein, aber sie führt gravierend in die Irre. Kaum ein zeitgenössischer Politiker oder Journalist ist sich bewusst, dass es zwei Linien gab und dass ihr Zweck nur darin bestand die Stellungen der Streitkräfte zu zeigen, nicht eine Grenze anzuzeigen. Auf Bestehen der arabischen Staaten beinhalteten alle Waffenstillstandsabkommen eine dahingehende Erklärung. Sowohl im Fall von Jordanien als auch des Libanon lautete sie:

Die Bestimmungen in diesem Abkommen nehmen auf keine Weise die Rechte, Ansprüche und Positionen der hier vertretenen Parteien in einer endgültigen Friedenslösung für die Palästinafrage vorweg. Die Bestimmungen werden ausschließlich durch militärische Erwägungen diktiert.

Das syrische Waffenstillstandsabkommen macht den Punkt noch deutlicher, indem „durch militärisch Erwägungen“ mit „durch militärische, nicht durch politische Erwägungen“ ersetzt wurde. Das ägyptische hat eine weit längere Formulierung, um den Punkt restlos unmissverständlich deutlich zu machen.

In jedem Fall war das Ziel, dem Staat Israel jegliche Anerkennung der Legitimität zu verweigern und darauf zu bestehen, dass die Araber ihren Anspruch auf das gesamte Mandatsgebiet Palästina behalten. Daher überquerte die IDF im Juni 1967, als sie die violette und die grüne Linie überschritt, keine Grenze, sondern lediglich eine Waffenstillstandslinie, die durch massive Verletzungen des israelisch-jordanischen Waffenstillstandsabkommens seitens des Königreichs Jordanien funktionsunfähig gemacht worden war.

Am 24. April 1950 annektierte das Königreich Jordanien das von ihm besetzte Gebiet. Das komplettierte einen Prozess, der am 1. Dezember 1948 in Jericho begann, als mehrere tausend palästinensische Honoratioren aus von Jordanien kontrollierten Gebieten König Abdallah brav anflehten dies zu tun. Kein anderer arabischer Staat erkannte diesen Schritt an; die Arabische Liga akzeptierte ihn später halbwegs, indem sie darauf bestand, dass das Gebiet sich in jordanischer Obhut befindet, bis die Umstände es den Palästinensern erlauben würden es zu übernehmen. Tatsächlich hatte die Arabische Liga am 22. September 1948 eine „gesamtpalästinensische Regierung“ gebildet, die von all ihren Mitgliedern mit Ausnahme Jordaniens anerkannt wurde; das wurde bald zu einem Mittel Ägyptens mit der Funktion Terroristen nach Israel hineinzuschicken.

Jordaniens Verfassung wurde geändert, um der „Eastbank“ und der „Westbank“, wie sie jetzt genannt wurden, im Parlament gleiche Repräsentanz zu geben. In der gesamten Welt erkannte einzig Großbritannien (mancher fügt Pakistan hinzu) dieses weitere „vereinigte Königreich“ an. Die letzte Wahl fand im April 1967 statt, direkt vor dem Sechstage-Krieg; die dabei gewählten Mitglieder aus der Westbank behielten ihre Sitze, bis Jordanien schließlich 1988 die Vertretung der Palästinenser an die Palästinensische Befreiungsorganisation abgab. Seltsamerweise ist die Ersetzung der Jahrtausende alten Namen des Gebiets, „Judäa“ und „Samaria“ (genauso auf Arabisch: يهودا والسامرة) durch den Begriff „Westbank“ von einem internationalen Konsens akzeptiert worden, der immer die Richtigkeit dessen bestritt, wozu der Begriff erfunden wurde.

Ab 1949 unterstützte Ägypten Übergriffe von Palästinensern, die Terroranschläge in Israel verüben sollten. Nach dem Sechstage-Krieg wurden solche Übergriffe von Jordanien aus fortgesetzt, was israelische Gegenschläge provozierte. Es gab zudem Zusammenstöße zwischen bewaffneten Palästinensern und jordanischer Polizei, bis König Hussein seiner Armee 1970/71 befahl bewaffnete Palästinensergruppen niederzuwerfen und die PLO-Führung zu vertreiben. Israel kämpfte die palästinensische Gewalt im Gazastreifen auf ähnliche Weise nieder. Die Lage beruhigte sich derart, dass die Palästinenser unter israelischer Herrschaft während des Yom Kippur-Krieges 1973 völlig passiv blieben.

Einmal mehr wurde das Mandatsgebiet Palästina praktisch ein einziges Land, in dem jeder überall hingehen konnte. Bis zu 100.000 Palästinenser pendelten zur täglichen Arbeit nach Israel und es wird angenommen, dass eine ähnliche Anzahl illegal dort arbeitete. Ein weiteres Ergebnis bestand darin, dass ein Großteil – vielleicht die Mehrheit – zumindest der männlichen palästinensischen Bevölkerung lernte Hebräisch zu sprechen, was allen Kommunikation ermöglichte.

Andererseits wurden 1976, als Israel Bürgermeisterwahlen in den palästinensischen Städten erlaubte, verschiedene pro-jordanische Honoratioren durch offensichtliche PLO-Sympathisanten ersetzt. Dennoch war das gesamte Land während der 1970-er und 1980-er Jahre zumeist bemerkenswert friedlich; gewalttätige Vorfälle waren im Vergleich mit anderen Teilen des Nahen Ostens gering und die Palästinenser genossen einen wirtschaftlichen Aufschwung. Menahem Milson, ein angesehener israelischer Professor für Arabische Studien, veröffentlichte vor kurzem eine Denkschrift seiner Diskussionen mit palästinensischen Intellektuellen in jenen Jahren. Die Denkschrift dokumentiert die Leichtigkeit, mit der sie einander trafen, die echten Freundschaften, die sich entwickelten, aber auch die völlige Unnachgiebigkeit und Unfähigkeit der Palästinenser eine alternative Lösung zur Ersetzung Israels durch einen einheitlichen Palästinenserstaat ins Auge zu fassen.

Der unsichere Frieden endete im Dezember 1987, als einige Zusammenstöße zwischen Soldaten und Palästinensern von Verteidigungsminister Yitzhak Rabin falsch gehandhabt wurden, der sie zuerst nicht ernst nahm und später versuchte sie mit grober Brutalität zu unterdrücken. Dort brach die erste Intifada aus, die von 1987 bis 1991 dauerte und während der – wie in den 1930-ern – Palästinenser schließlich begannen einander zu bekämpfen. Rund eintausend Palästinenser wurden von anderen Palästinensern getötet, was den tausend in Zusammenstößen mit israelischen Streitkräften getöteten eintausend gleichkommt.

Das Ende der langen Epoche des Bürgerkriegs begann – vielleicht – mit der Konferenz von Madrid im Jahr 1991. Eine wichtige Folge der Oslo-Vereinbarungen besteht darin, dass sich, abgesehen von Jerusalem, Israelis und Palästinenser kaum noch treffen. Nach der Gründung der PA hörten die Wochenend-Einkaufstouren von Israelis in palästinensischen Städten auf, weil sie zu gefährlich wurden. Seit der Zweiten Intifada hat Israel seinen jüdischen Bürgern verboten die Areas A und B der palästinensischen Autonomie (PA) zu betreten, damit sie nicht getötet oder entführt werden. Organe der PA betreiben derzeit eine „Antinormalisierungskampagne“, die jegliche öffentliche Treffen von Palästinensern und Israelis verbietet. Die PA stoppte auch schon vor Jahren den Hebräisch-Unterricht.

Doch vor kurzem wurde Hebräisch wieder in der Westbank und sogar im Hamas-Gazastreifen in den Lehrplan aufgenommen. In einem Bericht heißt es:
„Somayia al-Nakhala, Direktorin für Lehrpläne im Bildungsministerium… stellte heraus, dass die Menschen im Gazastreifen israelische Produkte konsumieren, israelische Arzneimittel verschrieben bekommen und oft über Satellit israelisches Fernsehen sehen oder auf israelische Internetseiten zugreifen. ‚Wir sind mit Israel verbunden‘, sagte sie. ‚Politik unterscheidet sich von praktischem Tun.'“

Sie hätte hinzufügen können, dass jährlich rund 200.000 Palästinenser in israelischen Krankenhäusern behandelt werden und dass Israel den Großteil des Wassers und des Stroms für den Gazastreifen liefert, obwohl Gaza tausende Raketen nach Israel schießt und obwohl die Hamas öffentlich ihre Absicht erklärt Israel zu vernichten und zu ersetzen. In praktischen Begriffen ist das Mandatsgebiet Palästina immer noch ein einziges Land.

Schließlich schlossen Jordanien und Israel 1994 Frieden, nachdem man eine Einigung über den Verlauf der Grenzen überall außerhalb der Westbank vereinbarte. (Die Trennungslinie zwischen Jordanien und der Westbank selbst ist ebenfalls alles andere als festgelegt, da sie entlang des Jordan und im Toten Meer verläuft.) Mit der Unterzeichnung des israelisch-jordanischen Friedensvertrags verschwanden sowohl die grüne als auch die violette Linie. Im internationalen Recht (wie im elementaren Denken) ist eines sicher: dass ein Friedensvertrag jegliche vorhergehenden Waffenstillstandslinien annulliert.

Die Grinsekatze
Die aus der englischen Grafschaft Cheshire stammenden Katzen haben ein breites Grinsen. Lewis Carroll erhob diesen Gesichtszug in seinem Alice im Wunderland (1865) auf neue metaphysische Höhen; Alice trifft dort eine Grinsekatze, die langsam verschwindet, bis nur das Grinsen zurückbleibt.[1]

Gerade als die violette und die grüne Linie 1994 im Begriff waren zu erlöschen, entschied sich die israelische Regierung dazu ihnen mit den Verhandlungen mit der PLO neues Leben einzuhauchen; diese Verhandlungen führten zur Unterzeichnung der „Prinzipienerklärung über die vorübergehende Selbstverwaltung“ (1993) und das „Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen“ (1995). Sie sind allgemein als „Oslo I“ und „Oslo II“ bekannt. Diese beiden Linien – obwohl unklar ist, welche von ihnen – waren ein impliziter Referenzpunkt für die Vorkehrungen beider Vereinbarungen. Das Grinsen im Gesicht dieser verschwindenden Katze ist also alles, was immer von den Oslo-Vereinbarungen zu diesen beiden Linien angedeutet wird.

Es ist erwähnenswert, dass Oslo I und II keine internationalen Verträge waren, da die PLO – trotz ihrer weit verbreiteten Anerkennung als alleinige Repräsentantin des palästinensischen Volks – keine Regierung eines Staates gewesen war. Eine Schlüsselelement von Oslo I war die Wahl eines Rats durch die palästinensische Bevölkerung in den von Israel im Sechstage-Krieg gewonnenen Gebieten, das diese Bevölkerung auch repräsentieren sollte.

Artikel IV von Oslo I legt die Zuständigkeiten des Rats fest, sobald er gewählt war:
„Die Zuständigkeit des Rats wird das Gebiet der Westbank und des Gazastreifens abdecken, außer in Fragen, die in den Verhandlungen zum endgültigen Status ausgehandelt werden. Die beiden Seiten betrachten die Westbank und den Gazastreifen als eine einzige territoriale Einheit, deren Integrität während der Übergangsperiode aufrechterhalten wird.“

Artikel V führt an, dass die Endstatus-Fragen „Jerusalem, Flüchtlinge, Siedlungen, Sichereitsarrangements, Grenzen, Beziehungen und Kooperation mit anderen Nachbarn sowie weitere Themen gemeinsamer Interessen einschließen“. Er führt jedoch diesen Vorbehalt an:

Die beiden Seiten stimmen zu, dass der Ausgang der Endstatus-Verhandlungen nicht von Vereinbarungen gefährdet oder vorweggenommen werden soll, die für die Interimsperiode erzielt wurden.“

Artikel VI definiert die Befugnisse, die „im Bereich des Gazastreifens und Jerichos“ – noch vor der Wahl für den Rat – „an die Palästinenser übergeben werden“ müssen (was vermutlich von der PLO autorisierte Personen bedeutet). Diese waren „Bildung und Kultur, Sozialwesen, direkte Besteuerung und Tourismus“.

Nehmen Sie diese drei Artikel zusammen und mehrere Schlüsse scheinen bezüglich israelischer Siedlung zu folgen. Erstens akzeptierte die PLO, dass die bereits bestehenden Siedlungen während dieser Interimsperiode bestehen bleiben, bis die Endstatusverhandlungen abgeschlossen sind. Das heißt, die PLO selbst legitimierte ihr fortgesetztes provisorisches Bestehen. Zweitens gestand die israelische Seite praktisch zu, dass während der Interimsperiode keine neuen Siedlungen gebaut würden. Grund dafür ist, dass die sofort zu übertragenden Befugnisse „im Gazastreifen und dem Bereich Jericho“ (Artikel VI) mutmaßlich solche waren, die vom Rat „in der Westbank und dem Gazastreifen mit Ausnahme“ bereits bestehender Siedlungen „ausgeübt“ werden sollten (Artikel IV und V); damit hätte der Rat sie in jeder neuen israelischen Siedlung ausüben können.

Dass die zweite Schlussfolgerung korrekt ist, wird auch von der folgenden Erklärung in Artikel 8 des Anhangs II von Oslo II über direkte Besteuerung bestätigt:
„Die Befugnisse und Verantwortlichkeiten der israelischen Seite zur Erhebung und Einnahme von Einkommensteuer und Einzug an der Quelle bezüglich Israelis (einschließlich Körperschaften, bei denen die Mehrheit der Anteile, die das Recht auf Verteilung der Profite von Israelis gehalten wird) zu in Area C außerhalb der Siedlungen und militärischen Standorten anfallenden Einkommens wird entsprechend des palästinensischen Steuerrechts ausgeübt und die eingezogenen Steuern werden der palästinensischen Seite überwiesen.“

Die Folge ist, dass nur Einwohner der bereits existierenden israelischen Siedlungen – aber keinerlei spätere israelische zivile Siedler außerhalb von diesen – von palästinensischer Steuererhebung ausgenommen sein würden.

Drittens nimmt die Erklärung in Artikel IV zur Bewahrung der „Integrität“ der Westbank und des Gazastreifens Siedlungen nicht aus. Damit stimmt Israel implizit zu den Status der Siedlungen während der Interimsperiode nicht zu verändern (insbesondere sie nicht in den Staat Israel zu annektieren). Natürlich ist es Israel nicht verboten Veränderungen am persönlichen Status israelischer Bürger vorzunehmen, die in diesen Siedlungen leben, solange der Status der Siedlungen selbst derselbe bleibt.

Eine vierte Schlussfolgerung besteht noch darin, dass der oben zitierte Vorbehalt in Artikel V impliziert, dass diese drei Schlussfolgerungen nur für die Interimsperiode gelten. Bei den Verhandlungen des Endstatus können die Palästinenser verlangen, dass alle israelischen Siedlungen beseitigt werden, während die israelische Seite verlangen kann, dass sie nicht nur die individuell bestehenden Siedlungen, sondern Siedlungsblöcke erwirbt, zu denen Territorium gehört, das zwischen Siedlungen liegt. In der Tat wird weder Israel noch die PLO von vorneherein davon ausgeschlossen irgendeinen Teil des Mandats Palästina zu fordern.

Auch Oslo II (s. Artikel XXXI des Hauptdokuments) legt ähnliche Einschränkungen dar, die während der Interimsperiode gültig sind, fügt aber hinzu:
„Nichts in dieser Vereinbarung soll gemäß der Prinzipienerklärung den Ausgang der Verhandlungen zum Endstatus gefährden oder vorwegnehmen. Von keiner Seite soll aufgrund dieser Vereinbarung oder weil sie sie eingegangen ist angenommen werden, dass sie irgendetwas ihrer bestehenden Rechte, Ansprüche oder Positionen aufgegeben oder darauf verzichtet hat.“

Eine fünfte Schlussfolgerung ist daher: Wenn die PLO einseitig beschließt die Oslo-Vereinbarungen zu annullieren, wie einige ihrer ranghohen Mitglieder angedroht haben, dann werden alle von Israel in den Vereinbarungen akzeptierten Restriktionen enden. Die violette und die grüne Linie werden komplett und ein für allemal verschwinden und der Konflikt wird zu einem Konflikt zwischen zwei Parteien innerhalb eines einzelnen Gebiets – dem Territorium des Mandats Palästina. Israel kann wieder Siedlungen in jedem Teil des Gebiets bauen, da die einzige einschlägige Regelung der vierten Genfer Konvention wieder Artikel 3 des Teils I sein wird.

Es sollte festgehalten werden, dass die israelischen Siedlungen allgemein entsprechend geeigneter Stadtplanungsleitlinien gebaut wurden, bei denen jeder von ihnen ein bestimmtes Gebiet zugewiesen wurde, wonach innerhalb dieses zugeteilten Gebiets Zug um Zug Infrastruktur und Hausbau begannen. Damit können Baumaßnahmen während der Interimsperiode weitergehen, bis das gesamte ursprünglich verplante Gebiet aufgebraucht ist. Darüber hinaus ist dies ein Recht, das die PLO – ob es ihr nun gefällt oder nicht – Israel in Oslo II zugestand; das heißt, dass die PLO jedes vorher bestehende nach dem Völkerecht bestehende Anrecht verlor sich während der Interimsperiode dagegen zu stellen.

Dasselbe gilt für israelische Bautätigkeit innerhalb der bestehenden Grenzen Jerusalems, die es nach dem Sechstage-Krieg einführte, da dies das „Jerusalem“ ist, von dem die PLO zustimmte es auf die Endstatusverhandlungen zu verschieben. Das letzte größere Viertel, das hier gebaut wurde, war Homat Schmuel, volkstümlich als „Har Homa“ bekannt (seit 1991). Jüngste Bautätigkeit, die die Missfallensbekundungen des internationalen Konsens weckten, fand in israelischen Vierteln statt, die schon früher gegründet wurden, so in Ramot und Gilo. Wir sagen „israelische“ Viertel, nicht „jüdische Viertel“, weil auch israelische Araber dort leben, weil sie das legal tun können. Aus Sicht des Völkerechts sind sie genauso „israelische Siedler“ wie dort lebende israelische Juden.

Wir können all die Befunde von oben in wenigen Sätzen zusammenfassen. Alle von Israel vor den Oslo-Vereinbarungen gebauten Siedlungen sind legitim, einschließlich der neuen israelischen Wohngebiete, die in den ausgeweiteten Grenzen Jerusalems geschaffen wurden. Solange die in diesen Vereinbarungen ins Auge gefasste „Interimsperiode“ in Kraft bleibt, ist es Israel gestattet innerhalb der ursprünglich definierten Vor-Oslo-Grenzen der Siedlungen zu bauen, aber es darf ihren Vor-Oslo-Status nicht verändern. Die Palästinenser müssen als Ausgangsposition in den Endstatusverhandlungen nicht auf die Forderung des kompletten israelischen Rückzugs auf die Waffenstillstandslinien von 1949 verzichten, aber gleichermaßen kann Israel die Forderung auf Erhalt nicht nur der Siedlungen beibehalten, sondern auch auf jeden anderen Teil des Mandats Palästina von 1947 (hießt: das Territorium, das verblieb, nachdem Transjordanien vom Mandat abgetrennt und unabhängig gemacht wurde).

Ein weiterer Punkt betrifft Hunderttausende Araber Jerusalems, denen nach 1967 israelische Personalausweise (aber nicht die Staatsbürgerschaft) gegeben wurden, die aber (aufgrund von Oslo I und II) Anspruch berechtigt wurden in den Wahlen zum palästinensischen Legislativrat abzustimmen. Auch die Zahl der zusammen mit Juden arbeitenden, einkaufenden und ihre Freizeit verbringenden Araber Jerusalems ist sechsstellig. Eine gemeinsam von palästinensischen und amerikanischen Agenturen durchgeführte Umfrage im Jahr 2011 erbrachte Ergebnisse wie die folgenden:

„Rund 35% von ihnen sagte, dass die israelische Staatsbürgerschaft die von ihnen bevorzugte ist und nur 30% entschied sich für den zukünftigen Palästinenserstaat… 40% sagten, sie würden umziehen, um israelische Staatsbürger zu bleiben, wenn ihr Viertel an die palästinensische Souveränität übergeben würde. Im Gegensatz dazu sagten nur 29%, sie würden, wenn das Umgekehrte geschähe und ihr Viertel unter Israels Souveränität verbliebe, in ein Gebiet unter palästinensischer Obrigkeit umziehen.“

Tatsächlich haben bereits 24.000 Jerusalemer Araber die volle israelische Staatsbürgerschaft erworben und Anträge darauf belaufen sich inzwischen gemäß aktueller Statistiken auf bis Tausend im Jahr.

Damit ist ein weiteres Kennzeichen des internationalen Konsenses – dass Jerusalem in zwei Hauptstädte für zwei Staaten geteilt werden sollte – ebenfalls ernsthaft mit Fehlern behaftet. Die vereinigte Stadt zu erhalten hat für die israelischen wie die palästinensischen Einwohner Vorrang, wobei sogar Letztere israelische Herrschaft der palästinensischen vorziehen. Darüber hinaus hat sich die Gesamtstruktur der Stadt in den letzten 49 Jahren gehörig geändert. Wir würden gerne erleben, dass die Verehrer des internationalen Konsens zur Teilung Jerusalems – statt von weit weg zu dozieren – die Stadt ein paar Tage lang richtig besuchten. Sie könnten die zig Grenzübergänge zählen, die gebaut werden müssten und alle wichtigen Verkehrsadern in Sackgassen verwandeln würden. Auch das ist „ein Esel“.

Malcolm Lowe ist ein auf griechische Philosophie, das Neue Testament und interreligiöse Beziehungen spezialisierter walisischer Gelehrter.
[1] engl.: Cheshire Cat – bei Alice im Wunderland eine Katze; das deutsche Pendant ist der Begriff „Honigkuchenpferd“.

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Die israelische Siedlungspolitik im biblischen Judäa, Samaria und dem Westjordanland verstößt nicht gegen internationales Recht!

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Israel hat jedes Recht, im biblischen Judäa und Samaria, der so genannten Westbank, Häuser zu bauen. Das meint der israelische Unterhändler Alan Baker. Aber was juristisch in Ordnung geht, ist noch lange nicht politisch korrekt.

„Sie sind im Unrecht und schlecht beraten, sowohl im Blick auf die Rechtslage, als auch, was die Fakten betrifft!“ So deutlich wurden US-Außenminister John Kerry nur selten die Leviten verlesen. So undiplomatisch hat dem Chefdiplomaten der USA noch kaum ein führender Diplomat und Experte für internationales Recht gesagt, was Sache ist – und noch dazu in aller Öffentlichkeit.

Doch Alan Baker sah in seinem Brief an Kerry im November 2013 keinen Grund, ein Blatt vor den Mund zu nehmen. Das Schreiben, das anfangs nur an das amerikanische Außenministerium gerichtet und in Kopie an US-Botschafter Daniel B. Shapiro in Tel Aviv gegangen war, hat an Aktualität nichts eingebüßt. Baker, von 2004 bis 2008 Israels Botschafter in Kanada, ist überzeugt: Israel ist mit seinem Siedlungsbau im Recht.

Mit Terroristen auf Tuchfühlung

Eigentlich scheint Alan Baker eher ein Mann der stillen Worte. In seinem bescheiden eingerichteten Büro im „Jerusalem Center for Public Affairs“, dessen „Institute for Contemporary Affairs“ er leitet, erzählt der studierte Jurist von Verhandlungen mit Ägyptern, Libanesen, Jordaniern und Palästinensern, durch die er das Geschick seines Landes mit geprägt hat. Zuvor war er Israels Militärstaatsanwalt im Gazastreifen, später im ganzen Sinai gewesen, hatte seine Armee gegenüber dem Internationalen Roten Kreuz und den Vereinten Nationen beraten und vertreten. Sein Spezialgebiet ist internationales Recht – und Alan Baker ist Unterhändler.

Mit britischem Akzent plaudert der Vater von drei erwachsenen Söhnen von seiner Jugend in Leeds im Norden von England, von der Zeit als Wortführer der jüdischen Studentenbewegung in Großbritannien, aber auch von der gemütlichen Hotelatmosphäre, in der er neben Schimon Peres mit Leuten wie „Jasser Arafat , Abu Ala oder Mohammed Dahlan“ verhandelt hat. „Abu Ala“ ist ein anderer Name für den frühere palästinensischen Premierminister Ahmed Qrea. „Man redet miteinander, verhandelt, lacht, schreit sich an und streitet – das ist normal. Das ist nichts Besonderes.“ Und dann erinnert sich Baker daran, wie er mit „dem Terroristen Dschibril Radschub“ – der inzwischen zum Chef des palästinensischen Sicherheitsapparats avanciert war – gejoggt ist oder im Jacuzzi saß, wie man Witze riss, miteinander aß, sich beieinander über Schwiegermütter oder pubertierende Kinder beklagt hat.

„Bis vor wenigen Jahren tauschte ich noch Grußkarten mit Saeb Erekat aus“, dem palästinensischen Verhandlungschef, erzählt Alan Baker, „zu Pessach oder Eid al-Adha – bis er dann in CNN einmal eine wirklich unerträgliche Lüge erzählt hat. Da habe ich ihn angerufen und ihm gesagt, er sei ein Lügner, worauf er mir nur geantwortet hat: ‚Sieh mal, du machst deinen Job, ich mach meinen Job.‘“ – „Und das war dann das Ende Ihrer Freundschaft?“, wage ich einzuwerfen. Baker lacht: „Nein, wir kennen einander doch. Die Beziehung hat sich in letzter Zeit nur im Sand verlaufen.“

Siedlungen für die Sicherheit

Seit dem Sechstagekrieg 1967 war der rechtliche Status der israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten immer ein Gesprächspunkt. Bereits 1968 hatte Meir Schamgar, später Richter am Obersten Gerichtshof, in einem Artikel gezeigt, dass Israel in den besetzten Gebieten siedeln darf, solange das nicht auf Privatland geschieht.

Baker hat in seinem Büro die relevanten Gesetzestexte schnell zur Hand: Das Handbuch des Internationalen Roten Kreuzes, die Haager Abkommen, die Genfer Konventionen. Wichtige Passagen und Formulierungen sind gelb markiert. Schnell ergibt das Gespräch die komplizierte und keinesfalls eindimensionale Lage vor Ort. Im Gusch Etzion etwa, südwestlich von Bethlehem gelegen, wohnten Juden bereits in osmanischer Zeit. Größere Landflächen wurden in den 1920er- und 1930er-Jahren gekauft. Und Hebron war seit der Zeit Abrahams jüdisch besiedelt, ununterbrochen, bis die jüdische Gemeinde während des britischen Mandats durch Massaker und Deportation ausgelöscht wurde. Dort stellt sich für Israel nicht die Frage einer Besatzung von fremdem Land. Vielmehr handelt es sich um eine Rückkehr auf Grund und Boden, der bis in jordanische Zeit hinein als jüdisches Eigentum registriert war.

Die ersten Siedlungen von 1969 bis in die Mitte der 1970er-Jahre, etwa Sebastia in Samaria, wurden aus Sicherheitsgründen errichtet. „Ich war daran beteiligt, die Militärorder dafür auszuformulieren“, bekennt Baker: „Das war völlig im Übereinklang mit internationalem Recht. Sicherheitsüberlegungen rechtfertigen die Nutzung von Staatsland, das nicht in privaten Händen ist. Damals musste jeder Siedlungsbau mit Sicherheitsüberlegungen begründet werden. Es kam mehrfach vor, dass das Oberste Gericht dem Verteidigungsministerium die Errichtung einer Siedlung verbot, weil die Begründung nicht überzeugend war. Strikt wurde unterschieden zwischen Siedlungen, die aus Sicherheitsgründen errichtet wurden, und Siedlungen, die nicht sicherheitsrelevant sind.“

Keine Besatzung im Westjordanland

Baker blättert in dem Buch, das er vor sich liegen hat. Er erwähnt die Haager Landkriegsordnung von 1899 und das vierte Haager Abkommen aus dem Jahr 1907, die bis heute bindend „Gesetze und Gebräuche des Landkriegs“ festlegen. Neben den Genfer Konventionen ist das Haager Abkommen das entscheidende Korpus des humanitären Völkerrechts. Im III. Abschnitt des Haager Abkommens geht es um „Militärische Gewalt auf besetztem feindlichen Gebiete“. In Artikel 55 ist ausdrücklich festgehalten, dass ein Besatzer „Verwalter und Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betriebe“ ist, „die dem feindlichen Staate gehören“.

Baker wird nicht müde zu betonen: Es geht nicht um Privatland. Das ist tabu. Es geht um Staatsland, das dem besetzenden Staat zur Nutzung offensteht, ja von ihm verwaltet werden muss. Wenn jemand auf Land gebaut hat, das im Besitz einer Privatperson ist, muss das Gebäude entfernt werden. „Ich war Mitglied der Edmund-Levy-Kommission, die von Premierminister Netanjahu im Januar 2012 eingesetzt wurde, um den rechtlichen Status von nicht-autorisierten jüdischen Siedlungen im Westjordanland zu eruieren“, erzählt der Völkerrechtler. Zudem sollte die Kommission feststellen, ob rein formal-juristisch Israels Präsenz in der Westbank „Besatzung“ sei.

Auf 89 Seiten stellte die Kommission fest, dass Israels Präsenz in der Westbank keine Besatzung ist, und dass Israels Siedlungen in Judäa und Samaria gemessen an aktuell gültigem Völkerrecht legal sind. Israel hat diese Gebiete nämlich nicht von einem anderen Staat erobert. Auch vor 1967 war nicht klar, wem diese Gebiete gehören. Die Levy-Kommission empfahl in ihrem Bericht, der am 9. Juli 2012 veröffentlicht wurde, weiterhin, bislang nicht-autorisierte jüdische Siedlungen zu legalisieren und erarbeitete neue Richtlinien für die Errichtung neuer Siedlungen im Westjordanland.

Die Gegner der Ergebnisse des Levy-Berichts bezweifeln nicht seine juristische Richtigkeit. Sie kritisieren, dass der Nachdruck auf dem jüdischen Siedlungsrecht eine diplomatische Lösung des Konflikts zwischen Israel und den Palästinensern verhindert. Auf den Punkt gebracht: Jüdische Siedlungen im biblischen Judäa und Samaria, dem heute so genannten Westjordanland, sind zwar „legal“ im Blick auf das Völkerrecht. Aber sie sind „nicht akzeptabel“ für die Palästinenser – und deshalb für die westliche Welt, die sich nach einer Lösung des Nahostkonflikts sehnt, nicht „hilfreich“ im Blick auf die gemeinhin angestrebte Zwei-Staaten-Lösung, sprich „illegitim“.

Eine Klausel für die Siedler

Prinzipiell, so betont Baker, bleibt festzuhalten: Es gibt völkerrechtlich keinerlei Einschränkungen für den Staat Israel auf Staatsland im Westjordanland Siedlungen zu errichten – solange klar bleibt, dass es im Falle einer politischen Einigung durchaus passieren kann, dass Siedlungen oder Gebäude entfernt werden müssen – was im Fall des Friedensvertrags mit Ägypten Ende der 1970er, Anfang der 1980er-Jahre ja auch vorgekommen ist. „Ich lebe selbst in einer Siedlung auf Land, das vor 1967 zu Jordanien gehört hat“, konkretisiert Baker: „Die israelische Regierung hat von mir – wie von jedem Siedler – verlangt, einen Vertrag zu unterschreiben, der besagt, dass ich mir darüber im Klaren bin, dass das Land, auf dem ich wohne, im Falle einer politischen Einigung aufgegeben werden könnte.“

„Jeder israelische Siedler hat so ein Dokument unterschrieben, außer er wohnt auf seinem eigenen Privatland. Wenn Israelis nachweisen können, dass ihnen das Land gehört, auf dem ihr Haus steht, wie das etwa im Gusch Etzion, in Hebron oder auch in Ostjerusalem an vielen Stellen der Fall ist, wo Juden bereits in osmanischer Zeit Land besessen haben, dann ist das eine andere Sache. Aber jeder, der auf Staatsland in Judäa oder Samaria lebt, musste diesen Vertrag unterschreiben. Konkret habe ich mit der Israelischen Landbehörde einen Pachtvertrag, der auf 49 Jahre begrenzt ist. Theoretisch kann dieser Vertrag verlängert werden. In jedem Fall unterliegt er aber einem Ausgang von Friedensverhandlungen. Zu diesen vertraglichen Regelungen ist Israel völkerrechtlich verpflichtet.“

Kein Geheimnis ist, dass es viele Streitfälle gibt, in denen Aussage gegen Aussage steht. Selbst wenn Juden Verträge unterzeichnet und die Übergabe von Geld gefilmt haben, bedeutet das noch nicht, dass alles klar ist. Da gibt es beispielsweise Palästinenser, die behaupten, sie hätten vom jordanischen König Hussein einst Land als Gunsterweis oder in Anerkennung ihrer Loyalität geschenkt bekommen. Deshalb hat die Edmund-Levy-Kommission 2012 auch empfohlen, einen speziellen Gerichtshof für Landstreitigkeiten einzurichten.

Baker hat vor seinem Posten als Botschafter Israels in Ottawa auch noch bei den Vereinten Nationen gearbeitet. Er weiß, dass Israel mit seiner Siedlungsproblematik nicht allein steht. „In Nordzypern etwa gibt es eine ganz ähnliche Situation, in der sich Türken und Griechen streiten. Und dann ist Nordzypern voller britischer Siedlungen, die von den Türken errichtet wurden und heute von Briten bewohnt werden. Das ist nur ein Beispiel für den frappierenden doppelten Maßstab, mit dem die Europäische Union die Siedlungsfrage misst.“ (Autor: jg – Johannes Gerloff)



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EU verursacht politisches Erdbeben in Israel – Petition gegen unnötigen Leitfaden der EU

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BRÜSSEL / JERUSALEM (inn) – Ein verbindliches Dekret der EU verbietet jegliche Vergabe von Stipendien, Forschungsmitteln oder Preisverleihungen an Israelis mit Wohnsitz in Siedlungen im Westjordanland, auf den Golanhöhen oder in Ost-Jerusalem. Auch die Zusammenarbeit mit diesen Israelis und ihre finanzielle Unterstützung wurde untersagt. Der Beschluss sei bindend für alle 28 EU-Mitgliedstaaten. Betroffen sind über eine halbe Million jüdische Israelis.

Gemäß der neuen Richtlinie müsse künftig jede Vereinbarung zwischen einem EU-Mitgliedstaat und Israel eine Klausel enthalten, wonach die Siedlungen nicht Teil des Staates Israel seien.

Der Abgeordnete und stellvertretende Minister Ofir Akunis sprach von einem „falschen und bedauerlichen Beschluss“. „Solche Schritte, noch ehe die Palästinenser eine Rückkehr zu den Verhandlungen erklärt haben, rücken Friedensgespräche in die Ferne, anstatt sie zu beschleunigen.“

Der Minister für regionale Entwicklung, Silvan Schalom, meinte, die Regelung zeige, wie “abgerückt” Europa von der Wirklichkeit im Mittleren Osten sei. Europa schließe sich selber von einer Beteiligung am Friedensprozess aus.

Das Büro von Premierminister Benjamin Netanjahu schweigt noch zu dem neuen EU-Beschluss.

Ein hochrangiger israelischer Beamter des Außenministeriums hat nach Angaben der Tageszeitung „Ha‘aretz“ die neue Regelung als „Erdbeben“ bezeichnet. Erstmals habe die EU hierzu eine explizite schriftliche Richtlinie veröffentlicht. Bisher gab es stille Absprachen und Vereinbarungen, wonach die EU nicht jenseits der Grünen Linie (die Waffenstillstandslinie von 1949, von Palästinensern auch 1967er-Grenze genannt) aktiv werde. Jetzt sei es eine formale, verbindliche Politik.

Der Beamte sagte weiter: „Wir sind nicht bereit, diese Klausel in unsere Verträge mit der Europäischen Union einzufügen und zu unterzeichnen.“ Das praktische Ergebnis könne ein Stopp aller Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Sport sein.

„Einseitige Parteinahme für Palästinenser“

Die „Territorialklausel“ in dem Papier komme einer europäischen Anerkennung der Waffenstillstandslinie von 1949 als Staatsgrenze Israels gleich, was gemäß ersten israelischen Kommentaren einer einseitigen Parteinahme der EU für palästinensische Positionen darstelle. Während Israel darauf besteht, den Grenzverlauf auszuhandeln, wobei gemäß eines amerikanischen Friedensvorschlages vom 23. Dezember 2000 die großen Siedlungsblöcke und Teile von Ost-Jerusalem bei Israel bleiben sollten, bestehen die Palästinenser auf einem bedingungslosen israelischen Abzug und einer erneuten Teilung Jerusalems.

Die neue Richtlinie erlaube nach israelischen Medienangaben eine Zusammenarbeit mit israelischen Behörden in Ost-Jerusalem, wie dem Justizministerium, jedoch nur für Aktivitäten innerhalb der „Grenzen von 1967“. Unklar ist, ob auch akademische Einrichtungen wie die Hebräische Universität in Jerusalem betroffen sind, weil sie Dozenten mit Wohnsitz in Ost-Jerusalem oder in Siedlungen beschäftigt. Ebenso könnten künftig Sportler mit Wohnsitz „jenseits der 67-er Grenzen“ von Projekten der EU, wie EUROMED Jugendbegegnungen, ausgeschlossen werden. Bei Verhandlungen in Brüssel zu Projekten von EUROMED sei Israel schon aufgefordert worden, die Territorialklausel einzufügen, berichtet „Ha‘aretz“.

Nach Angaben der Zeitung würden künftig alle Lebensbereiche der Israelis einbezogen sein, falls die EU-Vorgaben auch für wissenschaftliche Kooperation, Jugendaustausch und sogar für die Tourismusbranche gelten sollten. Die Richtlinien könnten streng genommen jegliche Entwicklungshilfe Israels an Palästinenser unterbinden und Pilgertouren israelischer Unternehmen nach Bethlehem und Jericho unterbinden, eine wichtige Einnahmequelle der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA). Unklar ist auch, wie Deutschland künftig seine eigene Entwicklungshilfe an Palästinenser in der von Israel verwalteten Zone C im Westjordanland abwickeln will. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, hat erst kürzlich in Jerusalem erklärt, dass Israel die anerkannte Verwaltungsmacht im besetzten Gebiet sei, und dass deshalb Entwicklungsprojekte wie Solaranlagen oder Klärwerke nur mit israelischer Genehmigung errichtet werden könnten.

Die Geschäftsträgerin der EU-Botschaft in Tel Aviv, Sandra De Waele, teilte im israelischen Rundfunk mit, dass die EU „seit jeher“ die israelische Präsenz im Westjordanland und auf den Golanhöhen nicht anerkenne und die Siedlungspolitik für „illegal“ gemäß dem Völkerrecht halte.

David Kriss, Sprecher der EU-Delegation in Tel Aviv, erklärte auf Anfrage, dass die EU-Kommission die neuen Richtlinien schon am 30. Juni 2013verabschiedet habe, dass ihr Wortlaut aber erst am 30. Juli 2013 offiziell veröffentlicht werde. Die Regelungen gelten von 2014 bis 2020.

Nach Angaben des Reporters Ravid Barkat in der Zeitung „Ha‘aretz“ plane die EU weitere Schritte, wie Visumspflicht für jüdische Siedler bei Reisen in die EU. „Die Europäer wollen eine ‚Große Chinesische Mauer‘ zwischen ihren Beziehungen zwischen dem legitimen Staat Israel und einen illegalen Siedlungsstaat errichten“, schreibt Barkat.
(Autor: Ulrich W. Sahm, Quelle: israelnetz.com)

EU-Richtlinie gegen Israel wirkt Friedensprozess entgegen

JERUSALEM / BERLIN (inn) – Die Europäische Union schmälert durch ihre Richtlinie zum Umgang mit den Siedlungen die Chance auf baldige Friedensverhandlungen. Diese Ansicht äußerte Israels Staatspräsident Schimon Peres am Donnerstag. Kritik an der neuen Regelung kam auch von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG). Die Bundesregierung distanzierte sich unterdessen von den neuen Leitlinien.


Das israelische Staatsoberhaupt Schimon Peres hält die neue EU-Richtlinie für fahrlässig. (Foto: UN Photo/Evan Schneider)

US-Außenminister John Kerry habe bei seinen Bemühungen um eine Wiederaufnahme der israelisch-palästinensischen Gespräche „echte Fortschritte“ gemacht, sagte Peres gemäß der Tageszeitung „Jerusalem Post“ vor Journalisten. Die Chancen auf eine Vereinbarung zwischen Israel und den Palästinensern seien dadurch erhöht worden.

Die Veröffentlichung des Verbotes, mit Juden in Siedlungen zusammenzuarbeiten, „war unnötig und zeitlich unpassend“, fügte das Staatsoberhaupt hinzu. Der Zeitpunkt „könnte eine weitere Krise herbeiführen“. Peres forderte die EU auf, etwas länger mit der Entscheidung zu warten. Dies könne den beiden Seiten die Möglichkeit geben, wieder Verhandlungen zu beginnen. Die Einmischung der EU hingegen könne Kerrys Erfolgschancen ruinieren

DIG-Präsident: Konflikt wird zusätzlich geschürt

Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Reinhold Robbe, bezeichnete die Richtlinie der EU-Kommission am Freitag als „Beleg für die außenpolitische Unfähigkeit der Kommission“. Diese habe offensichtlich in der sich zuspitzenden Situation im Nahen Osten nichts Besseres zu tun, als den Konflikt noch zusätzlich zu schüren. In sämtlichen Nachbarstaaten Israels tobe entweder ein Bürgerkrieg, wie in Syrien, oder es herrschten katastrophale innere Zustände. Darüber hinaus attackiere der soeben gewählte iranische Präsident Hassan Ruhani den Staat Israel als „elendes Land“ und halte ohne jeden Zweifel am Bau der Atombombe fest.

Robbe teilte weiter mit: „Diese ganze EU-Richtlinie ist ein einziges Armutszeugnis der EU-Kommission!“ Statt aktiv die Bemühungen der USA um eine neue Friedensinitiative im Nahen Osten zu unterstützen, bringe die Kommission nicht nur die Regierung, sondern auch die Bevölkerung in Israel gegen sich auf. Europa sei inzwischen bei vielen Menschen in Israel zu einem regelrechten Feindbild mutiert. Diese Entwicklung sei höchst besorgniserregend, weil damit im Grunde radikalen Gruppierungen zugearbeitet werde. All das nehme die Kommission – bewusst oder unbewusst – billigend in Kauf.

Die Begründung der Kommission, man wolle mit der EU-Richtlinie der Siedlungspolitik in den nach 1967 besetzten Gebieten entgegenwirken, sei nach Auffassung des DIG-Präsidenten „geradezu lächerlich“. Denn seit der Gründung des Staates Israel würden Siedlungen im Westjordanland und in Ostjerusalem gebaut. Es gebe deshalb keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb gerade jetzt Öl ins Feuer gegossen werde.

Der drohende Arbeitsplatzverlust für palästinensische Arbeitnehmer sei überhaupt nicht kalkuliert worden, fügte Robbe hinzu.

Der DIG-Präsident appellierte an Bundeskanzlerin Angela Merkel, die in der Kritik stehende Richtlinie schnell zu stoppen, um weiteren Schaden von der EU und von Israel abzuwenden. Aufgrund seiner besonderen historischen Verantwortung für die bilateralen Beziehungen zwischen Israel und Europa sei Deutschland aus seiner Sicht am besten in der Lage, in dieser Angelegenheit erfolgreich zu intervenieren.

Mißfelder: „Reine Ideologie und Symbolpolitik“

Die Bundesregierung wiederum distanzierte sich von den EU-Leitlinien zu Förderprogrammen für Israel. Der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder, begrüßte dies am Freitag: „Dass es sich bei diesen Leitlinien der Europäischen Union nicht um objektive Erfordernisse, sondern um reine Ideologie und Symbolpolitik handelt, beweist die Tatsache, dass in den vergangenen sieben Jahren von etwa 800 Millionen Euro Finanzhilfen, die aus Brüssel nach Israel geflossen sind, gerade einmal 0,5 Prozent der Gelder für Projekte in die oben genannten Gebieten verwendet wurden“, teilte er mit. „Dabei ist Israel dort die anerkannte Verwaltungsmacht, ohne deren Genehmigung Entwicklungsprojekte wie etwa Solaranlagen oder Klärwerke nicht errichtet werden könnten. Eine Umsetzung dieser Leitlinien der Europäischen Union könnte beispielsweise auch ein Ende der Forschungskooperationen mit der Hebräischen Universität in Jerusalem bedeuten, weil einige ihrer Dozenten einen Wohnsitz in Ost-Jerusalem haben.“

Die EU-Leitlinien hätten „eine ähnliche Qualität wie die jüngste Anfrage der Fraktion von Bündnis ‘90/Die Grünen zur Produkt-Etikettierung von Waren aus dem Westjordanland, dem Gazastreifen oder aus Ostjerusalem“, erklärte Mißfelder weiter. „Auch diese Anfrage leistete keinen konstruktiven Beitrag zur Lösung des Konflikts in den Palästinensergebieten.“ (Autor: eh, Quelle: Außenpolitik | israelnetz.com

Petition gegen den Boykott der Wirtschaftsbeziehungen zum biblischen Kernland Judäa und Samaria in Israel

Die EU hat einen Boykott der Wirtschaftsbeziehungen zum biblischen Kernland Judäa und Samaria beschlossen. Als Christen, Freunde Israels und im Glauben an Gott, der dieses Land dem jüdischen Volk verheißen hat, sollten wir das nicht einfach ignorieren. Bitte unterschreiben Sie deshalb die folgende Petition und geben Sie den Link auch an Freunde weiter.

Der Link zur Petition:
https://www.petitionen24.com/verurteilung_des_neuen_leitfadens_der_eu_gegenuber_israel

Text der Petition zur Verurteilung des neuen Leitfadens der EU gegenüber Israel

Sehr geehrte Frau Ashton,
sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
sehr geehrter Herr Lammert,
sehr geehrte Damen u. Herren Abgeordnete

wir, die Unterzeichnenden, verurteilen den neuen Leitfaden der EU, der israelische Bürger, Institutionen und Firmen, die in den „besetzten Gebieten“ ansässig sind, von zukünftigen Verträgen mit der EU explizit ausschließt und allen Mitgliedsstaaten verbietet, mit israelischen Einrichtungen in diesen zusammenzuarbeiten oder sie in irgendeiner Form zu unterstützen. Dies trifft insbesondere auch die Universität in Ariel, an der auch arabische Studenten – 2011 waren es 600 – eine fundierte Ausbildung erhalten, sehr hart.

Zudem werden zuallererst ca. 20 % der dort ansässigen arabischen Bevölkerung durch diese EU-Richtlinie getroffen, da diese in jüdischen Siedlungen arbeitet.

Israel könnte seine Produktionsstätten ins sogenannte Kernland verlegen; die Zahl der pal. Arbeitslosen wird somit aber enorm steigen, was wiederum Hass erzeugt. Sieht so die Friedenspolitik der EU aus?

Millionen fließen ungeprüft – sie könnten auch sofort auf die Konten von PLO-Politikern überwiesen werden – seitens der EU an palästinensische Organisationen; Israel wird jedoch sanktioniert und geächtet.

Statt dafür zu sorgen, dass die Palästinenser wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren und Israel endlich ein Existenzrecht einräumen, wird hier der Graben noch tiefer getrieben.

Was uns insbesondere traurig, aber auch zornig macht, ist die Tatsache, dass dieser Leitfaden nur wirksam wird, weil Deutschland kein Veto eingelegt hat.

Wir, die Unterzeichnenden, fordern von Ihnen die Zurücknahme dieser 2014 in Kraft tretenden rassistischen u. diskriminierenden Richtlinie!

Erstunterzeichner: GERMAN MEDIA WATCH Vision für Israel e.V.
Stephanie und Karl Eglof HARTEL
Reutterstr. 74, D-80689 München
Tel. (D) 089-566 595, Fax: (D) 089-5464 5964
ePost: post@visionfuerisrael.org Netzauftritt: visionfuerisrael.org

Der Link zur Petition:
https://www.petitionen24.com/verurteilung_des_neuen_leitfadens_der_eu_gegenuber_israel

Anmerkung von Uwe Melzer:
Die Grenzen von Israel mit Jerusalem als Hauptstadt und der Status der Juden als Volk aus GOTTES Sicht! Kompletter Pressebericht bei WordPress unter: https://ichthys-consulting.de/blog/?p=972

Die Wahrheit über die Entstehung von Israel und die Flüchtlingslager der Palästinenser. Ausführlicher Pressebericht bei WordPress unter: https://ichthys-consulting.de/blog/?p=2248

Weitere Details finden Sie im Manuskript „Islam und Christentum“ von Autor Uwe Melzer, das Sie kostenlos als PDF Dokument downloaden können. >>> Downloadseite Manuskripte <<<

RfD Rettung für Deutschland – Mehr Informationen über biblische Wahrheiten (auch im Geschäftsleben) finden Sie in dem Buch/eBook von Autor Uwe Melzer mit dem Titel: 50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben. Dieses Buch/eBook ist erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.

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