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Die israelische Siedlungspolitik im biblischen Judäa, Samaria und dem Westjordanland verstößt nicht gegen internationales Recht!

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Israel hat jedes Recht, im biblischen Judäa und Samaria, der so genannten Westbank, Häuser zu bauen. Das meint der israelische Unterhändler Alan Baker. Aber was juristisch in Ordnung geht, ist noch lange nicht politisch korrekt.

„Sie sind im Unrecht und schlecht beraten, sowohl im Blick auf die Rechtslage, als auch, was die Fakten betrifft!“ So deutlich wurden US-Außenminister John Kerry nur selten die Leviten verlesen. So undiplomatisch hat dem Chefdiplomaten der USA noch kaum ein führender Diplomat und Experte für internationales Recht gesagt, was Sache ist – und noch dazu in aller Öffentlichkeit.

Doch Alan Baker sah in seinem Brief an Kerry im November 2013 keinen Grund, ein Blatt vor den Mund zu nehmen. Das Schreiben, das anfangs nur an das amerikanische Außenministerium gerichtet und in Kopie an US-Botschafter Daniel B. Shapiro in Tel Aviv gegangen war, hat an Aktualität nichts eingebüßt. Baker, von 2004 bis 2008 Israels Botschafter in Kanada, ist überzeugt: Israel ist mit seinem Siedlungsbau im Recht.

Mit Terroristen auf Tuchfühlung

Eigentlich scheint Alan Baker eher ein Mann der stillen Worte. In seinem bescheiden eingerichteten Büro im „Jerusalem Center for Public Affairs“, dessen „Institute for Contemporary Affairs“ er leitet, erzählt der studierte Jurist von Verhandlungen mit Ägyptern, Libanesen, Jordaniern und Palästinensern, durch die er das Geschick seines Landes mit geprägt hat. Zuvor war er Israels Militärstaatsanwalt im Gazastreifen, später im ganzen Sinai gewesen, hatte seine Armee gegenüber dem Internationalen Roten Kreuz und den Vereinten Nationen beraten und vertreten. Sein Spezialgebiet ist internationales Recht – und Alan Baker ist Unterhändler.

Mit britischem Akzent plaudert der Vater von drei erwachsenen Söhnen von seiner Jugend in Leeds im Norden von England, von der Zeit als Wortführer der jüdischen Studentenbewegung in Großbritannien, aber auch von der gemütlichen Hotelatmosphäre, in der er neben Schimon Peres mit Leuten wie „Jasser Arafat , Abu Ala oder Mohammed Dahlan“ verhandelt hat. „Abu Ala“ ist ein anderer Name für den frühere palästinensischen Premierminister Ahmed Qrea. „Man redet miteinander, verhandelt, lacht, schreit sich an und streitet – das ist normal. Das ist nichts Besonderes.“ Und dann erinnert sich Baker daran, wie er mit „dem Terroristen Dschibril Radschub“ – der inzwischen zum Chef des palästinensischen Sicherheitsapparats avanciert war – gejoggt ist oder im Jacuzzi saß, wie man Witze riss, miteinander aß, sich beieinander über Schwiegermütter oder pubertierende Kinder beklagt hat.

„Bis vor wenigen Jahren tauschte ich noch Grußkarten mit Saeb Erekat aus“, dem palästinensischen Verhandlungschef, erzählt Alan Baker, „zu Pessach oder Eid al-Adha – bis er dann in CNN einmal eine wirklich unerträgliche Lüge erzählt hat. Da habe ich ihn angerufen und ihm gesagt, er sei ein Lügner, worauf er mir nur geantwortet hat: ‚Sieh mal, du machst deinen Job, ich mach meinen Job.‘“ – „Und das war dann das Ende Ihrer Freundschaft?“, wage ich einzuwerfen. Baker lacht: „Nein, wir kennen einander doch. Die Beziehung hat sich in letzter Zeit nur im Sand verlaufen.“

Siedlungen für die Sicherheit

Seit dem Sechstagekrieg 1967 war der rechtliche Status der israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten immer ein Gesprächspunkt. Bereits 1968 hatte Meir Schamgar, später Richter am Obersten Gerichtshof, in einem Artikel gezeigt, dass Israel in den besetzten Gebieten siedeln darf, solange das nicht auf Privatland geschieht.

Baker hat in seinem Büro die relevanten Gesetzestexte schnell zur Hand: Das Handbuch des Internationalen Roten Kreuzes, die Haager Abkommen, die Genfer Konventionen. Wichtige Passagen und Formulierungen sind gelb markiert. Schnell ergibt das Gespräch die komplizierte und keinesfalls eindimensionale Lage vor Ort. Im Gusch Etzion etwa, südwestlich von Bethlehem gelegen, wohnten Juden bereits in osmanischer Zeit. Größere Landflächen wurden in den 1920er- und 1930er-Jahren gekauft. Und Hebron war seit der Zeit Abrahams jüdisch besiedelt, ununterbrochen, bis die jüdische Gemeinde während des britischen Mandats durch Massaker und Deportation ausgelöscht wurde. Dort stellt sich für Israel nicht die Frage einer Besatzung von fremdem Land. Vielmehr handelt es sich um eine Rückkehr auf Grund und Boden, der bis in jordanische Zeit hinein als jüdisches Eigentum registriert war.

Die ersten Siedlungen von 1969 bis in die Mitte der 1970er-Jahre, etwa Sebastia in Samaria, wurden aus Sicherheitsgründen errichtet. „Ich war daran beteiligt, die Militärorder dafür auszuformulieren“, bekennt Baker: „Das war völlig im Übereinklang mit internationalem Recht. Sicherheitsüberlegungen rechtfertigen die Nutzung von Staatsland, das nicht in privaten Händen ist. Damals musste jeder Siedlungsbau mit Sicherheitsüberlegungen begründet werden. Es kam mehrfach vor, dass das Oberste Gericht dem Verteidigungsministerium die Errichtung einer Siedlung verbot, weil die Begründung nicht überzeugend war. Strikt wurde unterschieden zwischen Siedlungen, die aus Sicherheitsgründen errichtet wurden, und Siedlungen, die nicht sicherheitsrelevant sind.“

Keine Besatzung im Westjordanland

Baker blättert in dem Buch, das er vor sich liegen hat. Er erwähnt die Haager Landkriegsordnung von 1899 und das vierte Haager Abkommen aus dem Jahr 1907, die bis heute bindend „Gesetze und Gebräuche des Landkriegs“ festlegen. Neben den Genfer Konventionen ist das Haager Abkommen das entscheidende Korpus des humanitären Völkerrechts. Im III. Abschnitt des Haager Abkommens geht es um „Militärische Gewalt auf besetztem feindlichen Gebiete“. In Artikel 55 ist ausdrücklich festgehalten, dass ein Besatzer „Verwalter und Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betriebe“ ist, „die dem feindlichen Staate gehören“.

Baker wird nicht müde zu betonen: Es geht nicht um Privatland. Das ist tabu. Es geht um Staatsland, das dem besetzenden Staat zur Nutzung offensteht, ja von ihm verwaltet werden muss. Wenn jemand auf Land gebaut hat, das im Besitz einer Privatperson ist, muss das Gebäude entfernt werden. „Ich war Mitglied der Edmund-Levy-Kommission, die von Premierminister Netanjahu im Januar 2012 eingesetzt wurde, um den rechtlichen Status von nicht-autorisierten jüdischen Siedlungen im Westjordanland zu eruieren“, erzählt der Völkerrechtler. Zudem sollte die Kommission feststellen, ob rein formal-juristisch Israels Präsenz in der Westbank „Besatzung“ sei.

Auf 89 Seiten stellte die Kommission fest, dass Israels Präsenz in der Westbank keine Besatzung ist, und dass Israels Siedlungen in Judäa und Samaria gemessen an aktuell gültigem Völkerrecht legal sind. Israel hat diese Gebiete nämlich nicht von einem anderen Staat erobert. Auch vor 1967 war nicht klar, wem diese Gebiete gehören. Die Levy-Kommission empfahl in ihrem Bericht, der am 9. Juli 2012 veröffentlicht wurde, weiterhin, bislang nicht-autorisierte jüdische Siedlungen zu legalisieren und erarbeitete neue Richtlinien für die Errichtung neuer Siedlungen im Westjordanland.

Die Gegner der Ergebnisse des Levy-Berichts bezweifeln nicht seine juristische Richtigkeit. Sie kritisieren, dass der Nachdruck auf dem jüdischen Siedlungsrecht eine diplomatische Lösung des Konflikts zwischen Israel und den Palästinensern verhindert. Auf den Punkt gebracht: Jüdische Siedlungen im biblischen Judäa und Samaria, dem heute so genannten Westjordanland, sind zwar „legal“ im Blick auf das Völkerrecht. Aber sie sind „nicht akzeptabel“ für die Palästinenser – und deshalb für die westliche Welt, die sich nach einer Lösung des Nahostkonflikts sehnt, nicht „hilfreich“ im Blick auf die gemeinhin angestrebte Zwei-Staaten-Lösung, sprich „illegitim“.

Eine Klausel für die Siedler

Prinzipiell, so betont Baker, bleibt festzuhalten: Es gibt völkerrechtlich keinerlei Einschränkungen für den Staat Israel auf Staatsland im Westjordanland Siedlungen zu errichten – solange klar bleibt, dass es im Falle einer politischen Einigung durchaus passieren kann, dass Siedlungen oder Gebäude entfernt werden müssen – was im Fall des Friedensvertrags mit Ägypten Ende der 1970er, Anfang der 1980er-Jahre ja auch vorgekommen ist. „Ich lebe selbst in einer Siedlung auf Land, das vor 1967 zu Jordanien gehört hat“, konkretisiert Baker: „Die israelische Regierung hat von mir – wie von jedem Siedler – verlangt, einen Vertrag zu unterschreiben, der besagt, dass ich mir darüber im Klaren bin, dass das Land, auf dem ich wohne, im Falle einer politischen Einigung aufgegeben werden könnte.“

„Jeder israelische Siedler hat so ein Dokument unterschrieben, außer er wohnt auf seinem eigenen Privatland. Wenn Israelis nachweisen können, dass ihnen das Land gehört, auf dem ihr Haus steht, wie das etwa im Gusch Etzion, in Hebron oder auch in Ostjerusalem an vielen Stellen der Fall ist, wo Juden bereits in osmanischer Zeit Land besessen haben, dann ist das eine andere Sache. Aber jeder, der auf Staatsland in Judäa oder Samaria lebt, musste diesen Vertrag unterschreiben. Konkret habe ich mit der Israelischen Landbehörde einen Pachtvertrag, der auf 49 Jahre begrenzt ist. Theoretisch kann dieser Vertrag verlängert werden. In jedem Fall unterliegt er aber einem Ausgang von Friedensverhandlungen. Zu diesen vertraglichen Regelungen ist Israel völkerrechtlich verpflichtet.“

Kein Geheimnis ist, dass es viele Streitfälle gibt, in denen Aussage gegen Aussage steht. Selbst wenn Juden Verträge unterzeichnet und die Übergabe von Geld gefilmt haben, bedeutet das noch nicht, dass alles klar ist. Da gibt es beispielsweise Palästinenser, die behaupten, sie hätten vom jordanischen König Hussein einst Land als Gunsterweis oder in Anerkennung ihrer Loyalität geschenkt bekommen. Deshalb hat die Edmund-Levy-Kommission 2012 auch empfohlen, einen speziellen Gerichtshof für Landstreitigkeiten einzurichten.

Baker hat vor seinem Posten als Botschafter Israels in Ottawa auch noch bei den Vereinten Nationen gearbeitet. Er weiß, dass Israel mit seiner Siedlungsproblematik nicht allein steht. „In Nordzypern etwa gibt es eine ganz ähnliche Situation, in der sich Türken und Griechen streiten. Und dann ist Nordzypern voller britischer Siedlungen, die von den Türken errichtet wurden und heute von Briten bewohnt werden. Das ist nur ein Beispiel für den frappierenden doppelten Maßstab, mit dem die Europäische Union die Siedlungsfrage misst.“ (Autor: jg – Johannes Gerloff)



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