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Die israelische Siedlungspolitik im biblischen Judäa, Samaria und dem Westjordanland verstößt nicht gegen internationales Recht!

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Israel hat jedes Recht, im biblischen Judäa und Samaria, der so genannten Westbank, Häuser zu bauen. Das meint der israelische Unterhändler Alan Baker. Aber was juristisch in Ordnung geht, ist noch lange nicht politisch korrekt.

„Sie sind im Unrecht und schlecht beraten, sowohl im Blick auf die Rechtslage, als auch, was die Fakten betrifft!“ So deutlich wurden US-Außenminister John Kerry nur selten die Leviten verlesen. So undiplomatisch hat dem Chefdiplomaten der USA noch kaum ein führender Diplomat und Experte für internationales Recht gesagt, was Sache ist – und noch dazu in aller Öffentlichkeit.

Doch Alan Baker sah in seinem Brief an Kerry im November 2013 keinen Grund, ein Blatt vor den Mund zu nehmen. Das Schreiben, das anfangs nur an das amerikanische Außenministerium gerichtet und in Kopie an US-Botschafter Daniel B. Shapiro in Tel Aviv gegangen war, hat an Aktualität nichts eingebüßt. Baker, von 2004 bis 2008 Israels Botschafter in Kanada, ist überzeugt: Israel ist mit seinem Siedlungsbau im Recht.

Mit Terroristen auf Tuchfühlung

Eigentlich scheint Alan Baker eher ein Mann der stillen Worte. In seinem bescheiden eingerichteten Büro im „Jerusalem Center for Public Affairs“, dessen „Institute for Contemporary Affairs“ er leitet, erzählt der studierte Jurist von Verhandlungen mit Ägyptern, Libanesen, Jordaniern und Palästinensern, durch die er das Geschick seines Landes mit geprägt hat. Zuvor war er Israels Militärstaatsanwalt im Gazastreifen, später im ganzen Sinai gewesen, hatte seine Armee gegenüber dem Internationalen Roten Kreuz und den Vereinten Nationen beraten und vertreten. Sein Spezialgebiet ist internationales Recht – und Alan Baker ist Unterhändler.

Mit britischem Akzent plaudert der Vater von drei erwachsenen Söhnen von seiner Jugend in Leeds im Norden von England, von der Zeit als Wortführer der jüdischen Studentenbewegung in Großbritannien, aber auch von der gemütlichen Hotelatmosphäre, in der er neben Schimon Peres mit Leuten wie „Jasser Arafat , Abu Ala oder Mohammed Dahlan“ verhandelt hat. „Abu Ala“ ist ein anderer Name für den frühere palästinensischen Premierminister Ahmed Qrea. „Man redet miteinander, verhandelt, lacht, schreit sich an und streitet – das ist normal. Das ist nichts Besonderes.“ Und dann erinnert sich Baker daran, wie er mit „dem Terroristen Dschibril Radschub“ – der inzwischen zum Chef des palästinensischen Sicherheitsapparats avanciert war – gejoggt ist oder im Jacuzzi saß, wie man Witze riss, miteinander aß, sich beieinander über Schwiegermütter oder pubertierende Kinder beklagt hat.

„Bis vor wenigen Jahren tauschte ich noch Grußkarten mit Saeb Erekat aus“, dem palästinensischen Verhandlungschef, erzählt Alan Baker, „zu Pessach oder Eid al-Adha – bis er dann in CNN einmal eine wirklich unerträgliche Lüge erzählt hat. Da habe ich ihn angerufen und ihm gesagt, er sei ein Lügner, worauf er mir nur geantwortet hat: ‚Sieh mal, du machst deinen Job, ich mach meinen Job.‘“ – „Und das war dann das Ende Ihrer Freundschaft?“, wage ich einzuwerfen. Baker lacht: „Nein, wir kennen einander doch. Die Beziehung hat sich in letzter Zeit nur im Sand verlaufen.“

Siedlungen für die Sicherheit

Seit dem Sechstagekrieg 1967 war der rechtliche Status der israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten immer ein Gesprächspunkt. Bereits 1968 hatte Meir Schamgar, später Richter am Obersten Gerichtshof, in einem Artikel gezeigt, dass Israel in den besetzten Gebieten siedeln darf, solange das nicht auf Privatland geschieht.

Baker hat in seinem Büro die relevanten Gesetzestexte schnell zur Hand: Das Handbuch des Internationalen Roten Kreuzes, die Haager Abkommen, die Genfer Konventionen. Wichtige Passagen und Formulierungen sind gelb markiert. Schnell ergibt das Gespräch die komplizierte und keinesfalls eindimensionale Lage vor Ort. Im Gusch Etzion etwa, südwestlich von Bethlehem gelegen, wohnten Juden bereits in osmanischer Zeit. Größere Landflächen wurden in den 1920er- und 1930er-Jahren gekauft. Und Hebron war seit der Zeit Abrahams jüdisch besiedelt, ununterbrochen, bis die jüdische Gemeinde während des britischen Mandats durch Massaker und Deportation ausgelöscht wurde. Dort stellt sich für Israel nicht die Frage einer Besatzung von fremdem Land. Vielmehr handelt es sich um eine Rückkehr auf Grund und Boden, der bis in jordanische Zeit hinein als jüdisches Eigentum registriert war.

Die ersten Siedlungen von 1969 bis in die Mitte der 1970er-Jahre, etwa Sebastia in Samaria, wurden aus Sicherheitsgründen errichtet. „Ich war daran beteiligt, die Militärorder dafür auszuformulieren“, bekennt Baker: „Das war völlig im Übereinklang mit internationalem Recht. Sicherheitsüberlegungen rechtfertigen die Nutzung von Staatsland, das nicht in privaten Händen ist. Damals musste jeder Siedlungsbau mit Sicherheitsüberlegungen begründet werden. Es kam mehrfach vor, dass das Oberste Gericht dem Verteidigungsministerium die Errichtung einer Siedlung verbot, weil die Begründung nicht überzeugend war. Strikt wurde unterschieden zwischen Siedlungen, die aus Sicherheitsgründen errichtet wurden, und Siedlungen, die nicht sicherheitsrelevant sind.“

Keine Besatzung im Westjordanland

Baker blättert in dem Buch, das er vor sich liegen hat. Er erwähnt die Haager Landkriegsordnung von 1899 und das vierte Haager Abkommen aus dem Jahr 1907, die bis heute bindend „Gesetze und Gebräuche des Landkriegs“ festlegen. Neben den Genfer Konventionen ist das Haager Abkommen das entscheidende Korpus des humanitären Völkerrechts. Im III. Abschnitt des Haager Abkommens geht es um „Militärische Gewalt auf besetztem feindlichen Gebiete“. In Artikel 55 ist ausdrücklich festgehalten, dass ein Besatzer „Verwalter und Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betriebe“ ist, „die dem feindlichen Staate gehören“.

Baker wird nicht müde zu betonen: Es geht nicht um Privatland. Das ist tabu. Es geht um Staatsland, das dem besetzenden Staat zur Nutzung offensteht, ja von ihm verwaltet werden muss. Wenn jemand auf Land gebaut hat, das im Besitz einer Privatperson ist, muss das Gebäude entfernt werden. „Ich war Mitglied der Edmund-Levy-Kommission, die von Premierminister Netanjahu im Januar 2012 eingesetzt wurde, um den rechtlichen Status von nicht-autorisierten jüdischen Siedlungen im Westjordanland zu eruieren“, erzählt der Völkerrechtler. Zudem sollte die Kommission feststellen, ob rein formal-juristisch Israels Präsenz in der Westbank „Besatzung“ sei.

Auf 89 Seiten stellte die Kommission fest, dass Israels Präsenz in der Westbank keine Besatzung ist, und dass Israels Siedlungen in Judäa und Samaria gemessen an aktuell gültigem Völkerrecht legal sind. Israel hat diese Gebiete nämlich nicht von einem anderen Staat erobert. Auch vor 1967 war nicht klar, wem diese Gebiete gehören. Die Levy-Kommission empfahl in ihrem Bericht, der am 9. Juli 2012 veröffentlicht wurde, weiterhin, bislang nicht-autorisierte jüdische Siedlungen zu legalisieren und erarbeitete neue Richtlinien für die Errichtung neuer Siedlungen im Westjordanland.

Die Gegner der Ergebnisse des Levy-Berichts bezweifeln nicht seine juristische Richtigkeit. Sie kritisieren, dass der Nachdruck auf dem jüdischen Siedlungsrecht eine diplomatische Lösung des Konflikts zwischen Israel und den Palästinensern verhindert. Auf den Punkt gebracht: Jüdische Siedlungen im biblischen Judäa und Samaria, dem heute so genannten Westjordanland, sind zwar „legal“ im Blick auf das Völkerrecht. Aber sie sind „nicht akzeptabel“ für die Palästinenser – und deshalb für die westliche Welt, die sich nach einer Lösung des Nahostkonflikts sehnt, nicht „hilfreich“ im Blick auf die gemeinhin angestrebte Zwei-Staaten-Lösung, sprich „illegitim“.

Eine Klausel für die Siedler

Prinzipiell, so betont Baker, bleibt festzuhalten: Es gibt völkerrechtlich keinerlei Einschränkungen für den Staat Israel auf Staatsland im Westjordanland Siedlungen zu errichten – solange klar bleibt, dass es im Falle einer politischen Einigung durchaus passieren kann, dass Siedlungen oder Gebäude entfernt werden müssen – was im Fall des Friedensvertrags mit Ägypten Ende der 1970er, Anfang der 1980er-Jahre ja auch vorgekommen ist. „Ich lebe selbst in einer Siedlung auf Land, das vor 1967 zu Jordanien gehört hat“, konkretisiert Baker: „Die israelische Regierung hat von mir – wie von jedem Siedler – verlangt, einen Vertrag zu unterschreiben, der besagt, dass ich mir darüber im Klaren bin, dass das Land, auf dem ich wohne, im Falle einer politischen Einigung aufgegeben werden könnte.“

„Jeder israelische Siedler hat so ein Dokument unterschrieben, außer er wohnt auf seinem eigenen Privatland. Wenn Israelis nachweisen können, dass ihnen das Land gehört, auf dem ihr Haus steht, wie das etwa im Gusch Etzion, in Hebron oder auch in Ostjerusalem an vielen Stellen der Fall ist, wo Juden bereits in osmanischer Zeit Land besessen haben, dann ist das eine andere Sache. Aber jeder, der auf Staatsland in Judäa oder Samaria lebt, musste diesen Vertrag unterschreiben. Konkret habe ich mit der Israelischen Landbehörde einen Pachtvertrag, der auf 49 Jahre begrenzt ist. Theoretisch kann dieser Vertrag verlängert werden. In jedem Fall unterliegt er aber einem Ausgang von Friedensverhandlungen. Zu diesen vertraglichen Regelungen ist Israel völkerrechtlich verpflichtet.“

Kein Geheimnis ist, dass es viele Streitfälle gibt, in denen Aussage gegen Aussage steht. Selbst wenn Juden Verträge unterzeichnet und die Übergabe von Geld gefilmt haben, bedeutet das noch nicht, dass alles klar ist. Da gibt es beispielsweise Palästinenser, die behaupten, sie hätten vom jordanischen König Hussein einst Land als Gunsterweis oder in Anerkennung ihrer Loyalität geschenkt bekommen. Deshalb hat die Edmund-Levy-Kommission 2012 auch empfohlen, einen speziellen Gerichtshof für Landstreitigkeiten einzurichten.

Baker hat vor seinem Posten als Botschafter Israels in Ottawa auch noch bei den Vereinten Nationen gearbeitet. Er weiß, dass Israel mit seiner Siedlungsproblematik nicht allein steht. „In Nordzypern etwa gibt es eine ganz ähnliche Situation, in der sich Türken und Griechen streiten. Und dann ist Nordzypern voller britischer Siedlungen, die von den Türken errichtet wurden und heute von Briten bewohnt werden. Das ist nur ein Beispiel für den frappierenden doppelten Maßstab, mit dem die Europäische Union die Siedlungsfrage misst.“ (Autor: jg – Johannes Gerloff)



Lesen Sie dazu auch diese Presseartikel von Autor Uwe Melzer:
Palästina gab es nie als Volk oder Staat. Wie kam es zu der Erfindung des palästinensischen Volkes? Erstaunliche Antworten! Menschen von 1923-1948 im britischen Mandat Palästina (dem heutigen Israel) hatten damals „Palästina“ Pässe. Die Araber klagten: „Wir sind keine Palästinenser, sondern Araber. Die Palästinenser sind die Juden“: Presseartikel lesen
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Kirchen in den USA: „US-Gelder fördern Nahostkonflikt“ Hilfen müssten eingestellt werden. Aber Israel ist GOTTES auserwähltes Volk! Wer Israel schadet, schadet sich selbst!

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Die Bibel und GOTTES Wort ist eindeutig. Wer die Juden und Israel segnet, soll gesegnet sein. Psalm 122,6: „Wünschet Jerusalem Glück! Es möge wohl gehen denen, die dich lieben!“ Wer die Juden und Israel verachtet und Ihnen schadet, schadet sich selbst. Alle Völker im Alten Testament und die Römer im Neuen Testament sind alle von GOTT vernichtet worden. Einzigste Ausnahme ist Ägypten, weil es Israel und Jesus Christus persönlich als Zufluchtsort (Asyl) gedient hat. Das scheinen verschiedene Kirchenführer in den USA und auch in anderen Ländern vergessen zu haben, oder Sie haben die Bibel = GOTTES Wort nicht gelesen und/oder nicht verstanden. Auch wissen Sie nicht, wie GOTT den Staat Israel auf der Landkarte gezeichnet hat. Zusätzlich vergessen Sie, dass Jesus Christus Jude war, in direkter Nachfolge von König David in Israel. Es ist unmöglich an Jesus Christus zu glauben, der Jude war, und gleichzeitig die Juden zu hassen. Kirchen bringen das scheinbar fertig, aber nicht Christen.
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(Foto: Roger Price / Wikipedia | CC-BY 2.0)
Führer der Presbyterianer und anderer US-Kirchen kritisieren die Militärhilfe für Israel!

Hier der original Pressebericht (www.israelnetz.com – Nachrichten – 18.10.2012):
WASHINGTON (inn) – Prominente Mitglieder verschiedener amerikanischer Kirchen haben eine Überprüfung der Hilfen an Israel gefordert. Diese müssten gegebenenfalls eingestellt werden, schreiben sie in einem Brief an die Abgeordneten des Kongresses.

„Die bedingungslose US-Militärhilfe an Israel hat zur Verschlechterung und Erhaltung des Konfliktes zwischen Israel und den Palästinensern beigetragen. Zudem untergräbt sie das langfristige sicherheitspolitische Interesse.“ Dies ist die Kernthese des Briefes, an dem sich Führer der Presbyterianischen Kirche, der Evangelisch-lutherischen Kirche, der Vereinigten Methodistischen Kirche, des nationalen Rates der Kirchen in den USA und der Vereinten Kirche Christi beteiligten, wie die „Times of Israel“ berichtete.

Israel wird vorgeworfen, Waffen welche ihnen die USA verkauft hatten, illegal gegen Palästinenser eingesetzt zu haben. Die Unterzeichner des Briefes fordern eine ständige und nachhaltige Kontrolle über die Verwendung dieser Waffen und die Zurückstellung der Militärhilfen bei Verstößen.

Vereinzelte kirchliche Proteste gegen den israelischen Siedlungsbau sind in der Vergangenheit schon vorgekommen. Dies war aber der erste organisierte und konkrete Einwand gegen das drei Milliarden US-Dollar schwere Hilfspaket, welches jährlich an Israel gezahlt wird.

Die jüdischen Gemeinden und Verbände zeigten sich empört über diesen Brief. Eine jüdisch-amerikanische Gruppe hat bereits für den jährlichen christlich-jüdischen Empfang abgesagt, der am 22. Oktober in New York stattfindet. Trotz der aktuellen Spannungen sind sich beide Parteien jedoch sicher, dass man diesen Streit beilegen kann und ein Konsens möglich ist.

Anmerkung von Autor Uwe Melzer:
Christlich und nach der Bibel und nach Gottes WORT ist nicht Palästina von den Israelis besetzt, sondern die Araber haben israelische Gebiete mit dem West-Jordanland und dem Gazastreifen besetzt, was das Ergebnis von einigen Kriegen seit 1948 ist. In der Bibel, die ca. 6000 Jahre Menschheitsgeschichte umfasst, wurden die Grenzen von Israel durch Gottes Wort in der Bibel eindeutig festgelegt. Diese beinhalten das West-Jordanland und den Gaza-Streifen einschließlich der Golanhöhen und große Teile des Libanons.

4. Mose 34,1-12: Die Grenzen des Landes Kanaan
Und der HERR (GOTT) redete mit Mose und sprach: Gebiete den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, so soll das Land, das euch als Erbteil zufällt, das Land Kanaan sein nach diesen Grenzen: Der Südzipfel eures Gebietes soll sich erstrecken von der Wüste Zin an Edom entlang. Eure Grenze im Süden soll ausgehen vom Ende des Salzmeers, das im Osten liegt. Und sie soll südlich vom Skorpionensteig sich hinaufziehen und hinübergehen nach Zin und weitergehen südlich von Kadesch-Barnea und gelangen nach Hazar-Addar und hinübergehen nach Azmon und sich von Azmon ziehen an den Bach Ägyptens, und ihr Ende sei an dem Meer. Aber die Grenze nach Westen zu soll sein das große Meer und seine Küste. Das sei eure Grenze nach Westen. Die Grenze nach Norden zu soll diese sein: Ihr sollt sie ziehen von dem großen Meer bis an den Berg Hor und von dem Berge Hor bis dahin, wo es nach Hamat geht, daß die Grenze weitergehe bei Zedad und auslaufe nach Sifron, und ihr Ende sei bei Hazar-Enan. Das sei eure Grenze nach Norden. Und ihr sollt die Grenze nach Osten ziehen von Hazar-Enan nach Schefam, und die Grenze gehe herab von Schefam nach Ribla östlich von Ajin. Danach gehe sie herab und ziehe sich hin längs der Höhen östlich vom See Kinneret und komme herab an den Jordan, daß ihr Ende sei das Salzmeer. Das sei euer Land mit seiner Grenze ringsumher.

Hesekiel 47, 134-20: So spricht Gott der HERR:
Dies sind die Grenzen, nach denen ihr das Land den zwölf Stämmen Israels austeilen sollt; zwei Teile gehören dem Stamm Josef. Und ihr sollt es als Erbteil bekommen, einer wie der andere; denn ich habe meine Hand aufgehoben zum Schwur, dies Land euren Vätern zu geben, und so soll es euch als Erbteil zufallen. Dies ist nun die Grenze des Landes gegen Norden: von dem großen Meer an auf Hetlon zu nach Zedad, Hamat, Berota, Sibrajim, das an Damaskus und Hamat grenzt, und Hazar-Enan, das an den Hauran grenzt. Und so soll die Grenze laufen vom Meer an bis nach Hazar-Enan, und Damaskus und Hamat sollen nördlich liegenbleiben. Das sei die Grenze gegen Norden. Aber die Grenze gegen Osten: von Hazar-Enan, das zwischen dem Hauran und Damaskus liegt, der Jordan zwischen Gilead und dem Lande Israel bis hinab ans östliche Meer nach Tamar. Das soll die Grenze gegen Osten sein. Aber die Grenze gegen Süden läuft von Tamar bis an das Haderwasser von Kadesch und den Bach Ägyptens hinab bis an das große Meer. Das soll die Grenze gegen Süden sein. Und an der Seite gegen Westen ist das große Meer die Grenze bis gegenüber Hamat. Das sei die Grenze gegen Westen. Einfach ausgedrückt: nach GOTTES Wort sind die Grenzen Israels: Im Süden: der Bach Ägyptens mitten in der Wüste nach Ägypten hin. Im Osten: der Jordan. Im Westen: das Mittelmeer. Im Norden: die Golan Höhen mit dem Libanon bis in in die Nähe von Damaskus.

Zusätzlich gilt folgendes: Israel, die Juden, die Stadt Jerusalem sind Gottes Augapfel und sein auserwähltes Volk.

Auf der Bibel = GOTTES Wort basiert der gesamte christliche Glaube. Im sogenannten europäischen Abendland ist die Bibel die Basis der katholischen und evangelischen Kirche, sowie aller christlichen Gemeinden. Das neue Testament beruht auf dem Sohn GOTTES dem Herrn Jesus Christus. Das alte und neue Testament handelt überwiegend von dem Volk GOTTES der Juden und dem Staat Israel. Jesus Christus war Jude. Er stamme in direkter Linie laut Stammbuch in der Bibel von König David ab, der der größte König der Juden war, einer der größten königlichen Herrscher auf dieser Erde, von dem, von allen Königen, am meisten berichtet und geschrieben wird. Die Geschichte von König David endet damit, dass Gott im einen Sohn und Thronfolger verheißt, der ewig regieren wird. Dieser Thronfolger wurde als Sohn Gottes = Jesus Christus geboren und wird tatsächlich in Ewigkeit herrschen und herrscht heute schon im positiven Sinn über die Menschen, die an Gott und Jesus Christus glauben.

Nach der Bibel ist das Volk der Juden, der Staat Israel und insbesondere mit der Hauptstadt Jerusalem,

das auserwählte Volk GOTTES. Gott sagt wer sein Volk der Juden und damit auch den Staat Israel und die Stadt Jerusalem angreift oder in Frage stellt, der vergreift sich am Augapfel Gottes. Alle Völker die in der Vergangenheit (letzten 4.000 Jahren) Israel angegriffen oder besetzt haben, existieren heute nicht mehr. Nachfolgend die entsprechenden Bibelstellen:

Bibel, AT, Sacharja 2,12: Denn so spricht der HERR Zebaoth, der mich gesandt hat, über die Völker, die euch beraubt haben: Wer euch antastet, der tastet meinen Augapfel an.

5. Mose 32, 8-10: Als der Höchste den Völkern Land zuteilte und der Menschen Kinder voneinander schied, da setzte er die Grenzen der Völker nach der Zahl der Söhne Israels. Denn des HERRN Teil ist sein Volk, Jakob (= einer der Stammväter Israels, Volk der Juden und Staat Israel) ist sein Erbe. Er fand ihn in der Wüste (das Volk der Juden, als sie 40 Jahre durch die Wüste wanderten, nach dem Auszug aus Ägypten), in der dürren Einöde sah er ihn. Er umfing ihn und hatte acht auf ihn. Er behütete ihn wie seinen Augapfel.

Die bittere Folge ist, wer Israel und die Juden antastet oder in Verruf bringt, der tastet GOTT an. GOTT selbst wird sich das nicht gefallen lassen. Die Folgen einer solchen Handlungsweise können verheerend sein. Wer gegen die Juden ist (Jesus Christus war Jude) und gegen Israel und gegen Jerusalem als Hauptstadt von Israel, der ist auch gegen Jesus Christus und lehnt Jesus Christus und GOTTES Wort ab, egal zu welcher Glaubensgemeinschaft er gehört.

Mehr Informationen über biblische Wahrheiten (auch im Geschäftsleben) finden Sie in dem Buch/eBook von Autor Uwe Melzer mit dem Titel: 50 biblische Erfolgsgrundlagen im Geschäftsleben. Dieses Buch/eBook ist erschienen im epubli-Verlag unter Buch-ISBN: 978-3-8442-2969-1 und eBook/ePUB-ISBN: 978-3-8442-0365-3.


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